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Alt 30.06.2006, 08:50
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evma evma ist gerade online
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hallo evma,

waren eben beim Jugendamt um haben auf die herrausgabe des beschlusses gedrängt.es wurde gesagt das jasmin den zugeschickt bekommt.nach längerem drängen bekammen wir eine kopie.

ich schreib einfach mal nur die begründung

Auf Grund des Berichtes des Jugendamtes Düsseldorf vom 29.06.2006 ist folgender Sachverhalt glaubhaft.
Die Kindesmutter ist aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage,das neugeborene Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen.Der Aufenthalt des Kindes in der Familie +++++ würden den Bedürfnissen des Kindes nicht genügen.
Demnach besteht die gegenwärtige Besorgnis der Gefährdung des körperlichen,geistigen oder seelischen Kindeswohls,welche die Erziehung der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Maßnahme seitens des Familiengerichts gemäß §§ 1666,1666a BGB rechtfertigt und erfordert.

Wegwn der dringlichkeit war ohne vorheriger Anhörung der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Maßnahme zu entscheiden,§ 50a Abs.3 FGG.
Ob die vorläufige Maßnahme als entgültig bestätigt wird,richtet sich nach den weiteren Ermittlungen.
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