was ist die Ursache des Problems oder gibt es evtl. gar kein Problem?
Hallo Nancy,
lies mal da:
http://www.judith-schaefer.com/
Völlig richtig hast Du eine wichtige Botschaft von Deinen Bekannten bekommen:
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...das glaubt kein Mensch, der nichts darüber gelesen oder gehört hat.
Laß Dir nichts erzählen, sowas gibt’s in Deutschland nicht!
Wenn das JA so reagiert, dann wird dies einen trifftigen Grund haben!
Es glaubt kein Mensch, der nicht betroffen ist.
Woher kommt also das Problem oder gibt es gar kein Problem?
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Freiwilligen Gerichtsbarkeit
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lest nach bei
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es keine Klage. Das Gericht wird von Amts wegen oder auf Antrag tätig. Es gibt keine Kläger und Beklagte, sondern Beteiligte, die teilweise auch als Betroffene oder als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet werden. Es herrscht überwiegend kein Anwaltszwang (anders teilweise bei der weiteren Beschwerde und in Familiensachen). Die Verhandlungen sind meist nicht öffentlich (anders in Wohnungseigentumssachen). In vielen Fällen wird ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage entschieden.
Während bei streitigen Prozessen der Verhandlungsgrundsatz (Beibringungsgrundsatz) herrscht, gibt es in der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Amtsermittlung, d. h. das Gericht bestimmt selbst, welche Ermittlungen es anstellt und welche Beweismittel es heranzieht.
Praktisch wesentlicher Unterschied ist, dass sich das Verfahren und der Rechtsschutz nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) richten. Allerdings ist nach § 621a ZPO auch für bestimmte Familiensachen das FGG anwendbar.
Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat ein Betroffener (z.B. die Eltern, denen ein Kind entzogen wurde)
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dramatisch weniger Rechte als jeder angeklagte Verbrecher in einem Strafverfahren.
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Im Verfahren um den kleinen Alex kannst Du einfach feststellen, dass die freiwillige Gerichtsbarkeit zugeschlagen hat, wenn dort "Beschluss" in der Überschrift steht.
Die Formulierung "der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung" verweist einen direkt in die Enstehungsgeschichte des Jugendamtes im Dritten Reich.
Siehe auch
http://bundesrecht.juris.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG074103301 - alles landet bei Familiengericht und wird der ordentliche Gerichtsbarkeit bei der die Betroffenen Rechte haben, entzogen.. Die Richter müssen sich dort auch nicht weiterbilden. Welche Auswüchse das alles bekommen hat, ist leicht im Internet nachzurecherchieren - diese Bastion gehört händeringend geschleift.
Das ist Punkt Eins und die wichtigste Ursache des Problems. Bei all den Dingen, die man liest und dem sich Breitmachen der gesamten Sorge-Industrie (nach der die leiblichen Eltern Quell alles Übels für die Kinder sind) gehören Sorgerechtsentzüge vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Jugendamt
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http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt
Dann hat der Staat dem Jugendamt den Auftrag erteilt, notfalls mit Gewalt Kinder ohne jegliche Kontrollinstanz den Eltern "wegzurauben" - sorry für meine Provokation.
Nun zitiere ich Prof.Dr. Klenner (der einfach besser formulieren kann) auf die Reaktion auf seinen Leserbrief, :
Es ist bemerkenswert für den dahinterstehenden Geist, daß sich bestimmte Personen nur von dem Teil aus dem Text des Leserbriefes getroffen fühlen, der die Jugendämter, zugleich aber mit keinem Wort auf den Anlaß eingegangen wird. Also, so könnte man schlußfolgern, die Wegnahme Neugeborener aus dem Wochenbett ihrer Mütter sei eine selbstverständliche behördliche Maßnahme. Und, wenn die Mütter darunter leiden, dann sollten sie sich gefälligst nicht so haben.
Das Jugendamt kann sich nicht auf eine Art Befehlsnotstand herausreden. Denn der Gesetzgeber hat ihm mit der Inobhutnahme die Mittel an die Hand gegeben, um über ihre Anwendung nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ohne daß eine Kontrollinstanz dazu ihre Zustimmung geben muß, So kann sich der Bürger gegen Fehlentscheidungen oder Willkür nicht wehren.
Schließlich noch : Wer keine Kritik zuläßt, betrügt sich selbst. Denn er könnte durchaus eine Erkenntnis versäumen, die ihn ohne Schaden klüger macht, wo es sonst immer heißt, nur durch Schaden werde man klug.
Danke Ihnen sehr für die Zeilen, Herr Prof. Dr. Klenner
Aufruf an das Jugendamt und die Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit!!!!!!!!!!
Ich hoffe, das genügend Jugendamtsmitarbeiter das alles lesen, damit Ihnen richtig die Ohren klingeln und Sie sich mal ordentlich schämen können. Ohne, dass ich jetzt Richterinnen oder Richter beleidigen will, dürfen ihnen, bitte ebenso, die Ohren klingeln. Ja, so lesen Sie doch mal nach, was Sie da alles so anrichten!!!, möchte ich Ihnen mal laut zurufen.
nachtrag 02:30:
lese eben, dass der Deutsche Richterbund aufgewacht ist - ob es das jetzt gut regelt, müssen die Rechtsgelehrten sagen - ich bin keiner!
http://www.drb.de/?http://www.drb.de...ormgesetz.html
Geändert von evma (17.07.2006 um 03:20 Uhr).
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