Und noch ein Link:
Abtreibung:
Warnung vor "Defensivmedizin"
VON REGINA PÖLL UND MARTINA SALOMON (Die Presse) 22.07.2006
Nach dem Urteil. Mehr Kommunikation, aber auch mehr Bürokratie nötig? Debatte über Abtreibung und Behinderung.
WIEN. Ein OGH-Urteil, das einen Arzt zu lebenslangen Unterhaltszahlungen für ein behindertes Kind verdonnerte (siehe Kasten), hat die Ärzte aufgerüttelt und ein heikles Thema in Diskussion gebracht: Abtreibung aus medizinischen Gründen.
Besonders umstritten sind Abbrüche nach der 24. Schwangerschaftswoche. Dann können behinderte Kinder nur noch abgetrieben werden, indem sie mit einer Spritze getötet werden und eine Totgeburt eingeleitet wird. Die Zahl solcher Spätabbrüche werde "ganz sicher" zunehmen, schätzt Markus Hengstschläger, Leiter der Abteilung für Medizinische Genetik an der Medizin-Universität Wien. Denn die Medizin kennt für immer mehr Erkrankungen die genetische Ursache. Schon vor der Geburt gibt es weit mehr Befunde als früher.
... mehr zu lesen bei Die Presse.com ...
Noch ein Link:
Richtungsentscheidung des OGH: Behindertes Kind ein Schaden?
Eine 31-jährige Salzburgerin, die ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gebracht hat, fordert vom Arzt nun Unterhaltszahlungen.
In zwei Instanzen blitzte die Frau ab, berichtet die Tageszeitung
Kurier. Doch der OGH hob die Urteile auf und schickte den Akt zur Verfahrensergänzung wieder an den Start zurück. Mit dem deutlichen Hinweis: "Wenn der Arzt erkennt, dass ärztliche Maßnahmen erforderlich sind, hat er den Patienten auf diese Notwendigkeit und die Risken der Unterlassung hinzuweisen. Dabei hat die Belehrung umso ausführlicher und eindringlicher zu sein, je klarer für den Arzt die schädlichen Folgen des Unterbleibens sind ..."
... hierzu mehr zu lesen bei Bizeps.Online ...
Hieran sieht man, dass dies ein länderübergreifendes ethisches Problem ist über das dringend gesprochen werden muss!
In diesem Sinne
Tacheles