hallo flipy,bei uns in heiligenhafen wird es so gehandhabt.das wenn eine frei ist wir haben zwei behindertengerechte wohnblöcke wird die wohnung nach dringlichkeit vergeben.egal welcher behindertengrad im ausweis steht.zum beispiel die dame von der du schreibst würde eine wg ohne zweifel erhalten.hier ist die frage nicht wie stark die behinderung ist sondern ob eine wg frei ist.den gerade behinderten gerechte wg werden auch gerne an ältere menschen gegeben da abzusehen ist das diese dort länger leben können als in einer wg die nur über treppe erreichbar ist.
um eine behinderten wg zu erhalten beim vermieter anmelden und nachfragen.der entscheidet.anspruch besteht meines wissens nicht.sondern es geht da nur nach nachfrage und haben.
auch viele diakonie einrichtungen bieten wg an die behinderten gerecht sind dort sich auch mal erkundigen,den auch die nehmen nicht nur alte menschen sondern auch jüngere gehbehinderte
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