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Eine weitere Unverfrorenheit:
Seit Bekanntwerden der Abstammung des Tigers wäre noch Zeit gewesen, einen Abort einzuleiten, der aber bei der genetisch wertvollen Tigerin zu Unfruchtbarkeit hätte führen können.
Zitat aus der HP des Magedburger Zoos:
Etwas zur Geschichte unserer Tiger:
Sibirische Tiger werden als bedrohte Großkatzenart europaweit in den Zoologischen Gärten koordiniert gehalten und gezüchtet. Innerhalb des EEP’s (Europäisches Erhaltungszuchtprogramm) sind ca. 260 Tiere registriert, die in 95 Zoologischen Gärten gehalten werden. Unser junges Paar „Sibirischer Tiger“ lebt seit etwa 2 Jahren im Zoo. Es wurde uns vom EEP (Europäisches Erhaltungszuchtprogramm) und der zuständigen Koordinatorin im Londoner Zoo zusammengestellt und zugewiesen. Die Katze kam damals aus dem Zoo Hannover, der Kater aus dem Tierpark Hagenbeck, Hamburg. Die Eingewöhnung und Zusammengewöhnung waren äußerst schwierig. Es kann durchaus als eine Meisterleistung unserer zuständigen Tierpfleger bezeichnet werden, dass es nach zwei Jahren gelungen ist, beide erfolgreich zu verpaaren – die Katze wurde im Januar trächtig.
Im Februar erhielten wir eine Email aus dem Londoner Zoo und dem neuen zuständigen EEP Koordinator Malcolm Fitzpatrick, dass neue genetische Untersuchungen ergeben haben, dass unser Kater kein reinerbiger „Sibirier“ ist, sondern einer seiner Vorfahren ein Sumatra-Tiger war. Sumatra-Tiger werden als eigene Art geführt. Insgesamt sind 31 weitere Tiger in Europäischen Zoos von dieser Hiobsbotschaft betroffen. Der Magdeburger Kater wurde mit dieser Meldung mit sofortiger Wirkung von jeglicher Zucht ausgeschlossen. Die Katze war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits trächtig.
Die Zucht reinerbiger Tiere, vor allem auch sehr seltener, hoch bedrohter Arten ist eine der obersten Ziele der nationalen und internationalen Zoogemeinschaft. Mischlinge (Hybride) sind in jedem Fall zu vermeiden. Sie blockieren den eingeschränkten zur Verfügung stehenden Platz für die wichtige Erhaltungszucht und sind an verantwortliche Halter kaum zu vermitteln. Wir sehen es nicht als Option an, diese Tiere ggf. an Zirkusunternehmen oder sogar an undurchsichtige Tierhändler weiterzugeben.
Innerhalb des Unternehmens wurde aus diesen Gründen die Entscheidung innerhalb einer Kommission (Direktor, Zootierarzt, Zooinspektor, Tierpfleger) getroffen, dass die Jungtiere unmittelbar nach der Geburt eingeschläfert werden. Der Amtsveterinär sowie der Aufsichtsratsvorsitzende des Zoologischen Garten Magdeburg gGmbH sind über diese Entscheidung informiert. Eine Abortinduktion bei der Tigerin wurde aufgrund der möglichen Komplikationen wie Endometritis o. ä. ausgeschlossen, da sie unter Umständen eine weitere Zuchtfähigkeit dieser genetisch wertvollen Katze zur Folge gehabt hätte.
Die Aufgaben der Zoologischen Gärten sind klar umrissen und machen die Notwendigkeit dieser schweren Entscheidung deutlich: Für Zoos sind die Erhaltung der bedrohten Tierarten und der biologischen Vielfalt sowie die Zurschaustellung wildlebender Tiere die hauptsächlichen Aufgaben, denen ihr Betrieb dient (vgl. Art. 3 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates der Europäischen Union vom 29.03.1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos). Die Richtlinie ist auch die Basis für das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Der Zoo besitzt eine erforderliche Erlaubnis zum Betreiben eines Zoos im Sinne des Naturschutzgesetzes und ist damit auch den o.g. Aufgaben rechtlich verpflichtet.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Sib. Tiger Situation im EEP(Europäisches Erhaltungszuchtprogramm)
-260 Tiere in 95 Zoologischen Gärten.
-Koordinierung der Zucht im EEP wird zentral im Zoo London gesteuert.
-Zuweisung neuer Tiere oder Transfer unter den Zoos ebenfalls vom EEP.
-ca. 500 Tiere im natürlichen Lebensraum.
Sib. Tiger in Magdeburg:
-Kater „Taskan(geb. Hamburg, Mai 2002). Seit Nov. 2006 in MD.
-Katze „Kolina“(geb. Hannover, März 2003). Seit Nov. 2006 in MD.
-Januar 2008 Paarung.
-Februar 2008 EEP Meldung zur nicht-Reinerbigkeitdes Katers (31 Tiere gesamt).
-Ethik-Kommission (Direktor, Tierarzt, Zooinspektor,Bereichsleiter) April 2008.
Amtsveterinär und Aufsichtsratsvors. informiert.
- Geburt 3 (2,1) Jungtiere am 4.5.2008.
Entscheidungshilfen
Die Erhaltung der bedrohten Tierarten und der biologischen Vielfalt sind die hauptsächlichen Aufgaben der Zoos, denen ihr Betrieb dient. Das bedeutet im Falle unserer Tiger-Jungtiere:
-Erhalt der Art „Sibirischer Tiger“.
-Zucht Sib. Tiger im Rahmen des EEP‘s.
-Engagement zum Erhalt der Sib. Tiger im natürlichen Lebensraum (s. EAZA Kampagne).
Rechtliche Betrachtung
Das Töten von Zootieren ist eine unter vielen Maßnahmen der Bestandsregulierung bzw. des Populationsmanagements von Zootieren.
Das Töten von Zootieren geschieht selten und nur dann, wenn ein „vernünftiger Grund“i.S. §§1 und 17 Ziffer 1 TierSchG(Tierschutzgesetz) vorliegt.
Das Töten von Zootieren kommt selten vor und sollte daher nicht überbetont, sondern sachlich behandelt werden. Gegenüber Mitarbeitern, Tierpflegern, Aufsichtsbehörden, Medien und Öffentlichkeit ist das Töten von Zootieren sachlich und nachvollziehbar zu begründen.
Jeder Einzellfall muss gesondert betrachtet werden. Hervorzuheben ist, dass das Töten von Tieren nichts Negatives ist, dass es sich nicht an der Grenze zum Erlaubten bewegt und auch ethisch nicht verwerflich ist.
Im Gegenteil
-das Töten von Zootieren aus vernünftigem Grund dient:
-dem Schutz der Tiere (z.B. bei unheilbar und schmerzhaft erkrankten oder dahinsiechenden Tieren),
-dem Artenschutz und der Erhaltung der biologischen Vielfalt (z.B. beim Ausschluss vom zur Nachzucht ungeeigneten Tieren),
-dem Schutz des Menschen (z.B. bei Tieren, von denen eine Gefahrfür die menschliche Gesundheit ausgehen kann).
-Jungtiere als Hybride (Sibirier/Sumatra-Tiger) nicht zu vermitteln.
-Hybride blockieren wertvolle Zuchträume auf lange Zeit.
-Gesundheitliche Unversehrtheit der Katze als wichtiges Zuchtweibchen.
Ethischer Ansatz durch die ökologische Ethik: Sie beschäftigt sich mit dem moralischen Stellenwert im Umgang mit Natur, Tieren, Pflanzen, Ökosystemen oder der Erde. Vor allem betrachtet sie nicht nur den Wert oder die Rechte von individuellen Lebewesen, sondern auch das ökologische Gesamtgefüge, in welches jedes Leben eingebunden ist.
Quelle:
http://www.zoo-magdeburg.de/template...412&zoneid=162
Den Verantwortlichen würde ich nur eine Frage stellen und zwar die, warum man nicht, wenn schon nichts als reine Rasse Platz beanspruchen darf, im Vorfeld einen Gentest macht. Das wäre Tierschutz!
LG
Nancy
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