(Österreich) Emil: Ungeboren, behindert, Kläger gegen die Republik
10.07.2008 | 13:43 | (DiePresse.com)
Die Eltern wollen ihren ungeborenen Sohn gegen ein OGH-Urteil klagen lassen, wonach Eltern bei Behinderung der Kinder Schadenersatz fordern können. Eine Diskriminierung, sagen sie.

initLightbox();"Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden." So begründet das Vorarlberger Ehepaar Sabine und Andreas Karg den Umstand, dass ihr ungeborenes Kind Emil, das mit einer Behinderung zur Welt kommen wird, die Republik Österreich klagen will. Hintergrund ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern im März Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. Gemeinsam mit dem Gynäkologen Peter Schwärzler vom LKH Feldkirch und dem Dornbirner Anwalt Paul Sutterlüty traten die werdenden Eltern am Donnerstag vor die Presse.Emil, der in etwa drei Wochen mit einem "offenen Rücken" zur Welt kommen wird, werde durch die gültige Rechtsprechung, die ihn zum "Totalschaden" mache, benachteiligt, so Sutterlüty. Seine Eltern könnten Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der pränatalen Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Das OGH-Urteil laufe darauf hinaus, dass die Unterhaltssicherheit von der Richtigkeit der pränatalen Diagnose abhänge, zudem könne Emil bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, verdeutlichte der Anwalt.
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