Ja, es erfolgte ein Einspruch.... zumindest wurde ein Einspruch angekündigt von Seiten der Anwälte... Die Geldstrafe (beträgt 1800 Euro) ist auch nur fällig, wenn erneut Beschwerde gegen die SA gemacht wird und sie auffälig wird...
Affig wenn du mich fragst und in keinster Weise akzeptabel.... Wenn man den Schaden bedenkt, den die Kinder von dem Handeln (oder Nichthandeln) der SA genommen haben... und die Vorgehensweise....
