Hallo,
den Hinweis bekam ich heute über eine Mailingliste:
Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug
Wenn Eltern die Kinder grundlos entzogen werden, können sie gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend machen. Das Landgericht München I verurteilte eine Klinik zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil aufgrund der Aussage der Ärzte die Tochter den Eltern entzogen worden war. Auf dieses Urteil des Landgerichts vom 7. Januar 2009 (AZ: 9 O 20622/06) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sah in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wurde das Mädchen in eine Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wurde daraufhin den Eltern entzogen.
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