
10.01.2006, 20:06
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hilfsanfrage eines Vaters - Dringend!!!
Hallo,
heute bekam ich über das Kontaktformular die nachfolgend zitierte Email:
Zitat:
Kontaktformular der Seite Netzwerk-behindertes-Kind.de
Nachricht von: xxxxx
Email: xxxxx
Inhalt der Nachricht: hallo !
ich weiß mir keinen rat mehr .
ich bin alleinerziehnder vater,mein sohn hat eine muskelkrankheit (duchenne)nicht heilbar.
musste meine arbeit aufgeben,wegen op meines sohnes 5 mal,er kann zur zeitnicht ins internat ,will er auch nicht.
bin seit 6 mon arbeitsloss,aber was passiert wenn man mir eine neue stelle anbietet,aber ich kann nicht.sperre --und dann?kann mir jemand helfen ?was soll ich dann machen u.s.w.bitte um antwort ober rat .
gruss xxxxxx
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Den Namen u. die Emailaddy wie immer in solchen Fällen aus datenschutzrechtlichen Gründen geixt.
Ich hatte ihm schon eine Antwort-Email gesandt ... er wäre hier willkommen und es wäre einfacher, wenn er die Fragen stellt ...
Ich denke mal, das Beste wäre, wenn wir ihm helfen würden, einen Ansprechpartner vor Ort zu finden. Aber vielleicht hat ja von Euch jemand schon vorab Tipps?
Wäre toll, wenn Ihr sie dann als Antwort einstellen würdet ...
LG
Mary pcsmilie!
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... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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10.01.2006, 20:50
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Aus dem Stehgreif weiß ich das nicht.
Ich werde morgen meinen Chef danach fragen.
LG Flipi
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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10.01.2006, 21:00
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Die Problematik wird sein, dass er ja gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, wie es aussieht.
Ich habe gerade per Email mal nachgefragt, ob für den Sohn Pflegegeld beantragt wurde oder schon gezahlt wird ... ob ein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist ...
Mit den bisherigen Angaben kann man die Situation schwer einschätzen ... also die Möglichkeiten, meine ich ...
Auf jeden Fall kann ich mir gut vorstellen, dass diese Existenzängste ganz schön zusetzen ... und das muss wirklich bald positiv verändert werden ... damit etwas mehr Ruhe in das Leben der beiden kommt ...
LG
Mary
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11.01.2006, 05:14
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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bekommt er von der mutter des kindes unterhalt.er kann auch bei der krankenkasse einen antrag stellen,wenn er nicht arbeiten kann,auf betreuung für das kind,die haben haushaltshilfen so das der kleine betreut wird wenn er eine arbeit bekommt.
er muß den arbeitsmarkt zur verfügung stehen um anspruch auf laufende leistungen vom arbeitsamt zu haben,anderseits steht da ein kind welches betreut werden muß,und da geht es nach dem alter bei der krankenkasse,ob eine betreuung gestellt wird.
es muß auch überprüft werden aus welchen grund will der junge nicht ins internat,es ist sehr wenig was wir wissen,frag ihm doch mal ob er sich nicht anmeldet und ein wenig von sich erzählt vielleicht liest ja jemand es der eine hilfe anbieten kann
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11.01.2006, 05:19
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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wichtig ist auch die frage wo lebt die mutter des kindes,habe mir gerade nochmals die mail bzw das was du veröfentlicht hast durchgelesen,es geht nicht daraushervor wo die mutter ist,warum der junge beim vater lebt oder ob sie alle zusammen leben.
leben sie zusammen kann ein elternteil arbeiten,lebt er alleine beim vater ohne mutter kommt es auf das alter des kindes an,ob er erziehungsurlaub erhält.unterhaltsanspruch hat er solange der junge keine 12 ist von der mutter wird bis zum 12 geb vom jugentamt gezahlt . auch wie schon gesagt eine haushaltshilfe.
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11.01.2006, 06:50
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Liebe Eva,
leider weiß ich auch nichts über das Alter des Sohnes oder ob die Mutter Unterhalt zahlt - aber wenn er schreibt, er ist alleinerziehend, dann lebt die Mutter wohl nicht im Haushalt.
Ich habe ihm angeboten bzw. ihn gebeten, sich als Stammnutzer registrieren zu lassen und dann könnte er hier seine Fragen stellen.
Außerdem hatte ich ihm auch schon Fragen bzgl. Alter des Sohnes, ob Pflegegeld beantragt ist bzw. gezahlt wird und ob ein Schwerbehindertenausweis vorliegt (chronische Erkrankungen können ja auch zu anerkannten Behinderungen per Ausweis bescheinigt werden)
Aber bisher kam keine Reaktion.
Leider hatte er auch keine Telefonnummer genannt - dann hätte ich ihn anrufen können.
Ich glaube aber, er könnte gut vor Ort einen Ansprechpartner gebrauchen, da er anscheinend auch nicht so leicht ins Web gehen kann ... und auch arg belastet ist und schnell Entlastung braucht, jemanden braucht, der ihn "an die Hand" nimmt ... und ihm so den Druck nimmt, ihm beisteht ... (er hat ja vermutlich auch Angst, etwas falsch zu machen ... ).
Daher habe ich ihm auch gemailt, dass ich - wenn ich den Ort wüßte - versuchen könnte, ihm einen entsprechenden Ansprechpartner vor Ort zu benennen. Könnte ja schauen, ob und welche Stellen / Organisationen dort vor Ort beratend tätig sind.
Er hat von mir auch den Link zum Thema bekommen und somit die Möglichkeit anonym die eingehenden Infos zu verfolgen ...
Aber ich hoffe, er meldet sich noch einmal, damit ihm zügiger geholfen werden kann ...
LG
Mary
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11.01.2006, 13:09
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hier die Email-Antwort auf meine Mails:
Zitat:
hallo!
danke für die schnelle antwort.
mein sohn ist 15 jahre und 100% behindert pflegestufe3,und auf volle hilfe angewiesen .gruss xxxxx
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(Den Namen wie immer in solchen Fällen aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt.)
Was mir jetzt noch eingefallen wäre ... ich habe mal gehört, man könne bei so schwer pflegebedürftigen Menschen auch eine Haushaltshilfe einstellen, die im Haushalt lebt ...
Also: gegen Kost und Loggis + Taschengeld in Höhe eines Minijobs.
Natürlich findet man zu solchen Konditionen keine Arbeitskräfte, wenn man das so bei der Arbeitsagentur ausschreibt. Nach vier Wochen - wenn bis dahin die Arbeitsagentur keine Kraft vermitteln konnte - kann man sich an eine Agentur (deutschsprachig) in Warschau wenden.
Diese Agentur vermittelt Arbeitskräfte, die für eine bestimmte Zeit dann hier arbeiten dürfen. Es ist also keine Schwarzarbeit mehr - da haben einige betroffene Familien für gekämpft - weil sie die Eltern nicht ins Pflegeheim geben wollten, aber doch auch arbeiten gehen mussten. (Das ist schon bestimmt ein Jahr oder so her, da war das in der Presse - ich werde mal versuchen, darüber Näheres herauszufinden)
Wenn die Zeit dann vorüber ist, kommt jemand anderes. Aber die Zeitspanne war entweder ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr.
Die Gesamtkosten müssten ja dann durch das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 gedeckt sein und wenn der Vater wieder arbeiten gehen kann, weil sein Sohn zu Hause versorgt wird, Wäre das auf Dauer vielleicht die Beste Möglichkeit.
So wird auch der Vater deutlich entlastet - rein von der psychischen Seite - ich weiß aus eigener Erfahrung, wie anstrengend das "rund-um-die-uhr-verfügbar-sein-müssen" ist. Eine solche Kraft im Haus könnte hier dafür sorgen, dass der Vater auch mal "Luft holen" kann.
Denn die Kurzzeitpflege ist ja ziemlich spärlich mit gerade mal 14 Tagen im Jahr, ich meine, länger stünde es einem nicht zu ...
LG
Mary
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11.01.2006, 13:16
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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es gibt auch die möglichkeit ,einen wehrdienstverweigerer zu bekommen.wenn die pflegestufe drei vorhanden ist das dieser in einen wohnheim zum übernachten untergebracht wird und er ziwi bei dem jugendlichen bleibt solange der vater arbeitet.das würde auch nicht einen ständigen wechsel der bezugperson mit sich bringen.
sondern der bleibt dann die ganze zeit bei den jungen .man sollte sich mal bei der zuständigen amtsgemeinde erkundigen
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11.01.2006, 13:34
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Ich habe zu der Muskelerkrankung ein weiteres Thema eröffnet:
Duchenne - Muskelschwund
(sollte der Link nicht gehen - Ihr findet es unter Medizinische Infos)
Mary
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12.01.2006, 03:27
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an stelle des vaters würde ich eine haushaltshilfe suchen,die jetzt schon stundenweise kommt.und sich mit den jungen anfreundet.das pflegegeld in stufe 3 dürfte die kosten zwar nicht ganz decken,aber er wenn er eine arbeit nachgewiesen bekommt und zwei 400 €jobs besetzt mit haushaltshilfen, hat er einen eigenanteil von 150 euro und sein sohn wird zu hause betreut.
das würde ich versuchen,ich kann nicht sagen ob er weitere zuschüsse bekommt aber das wichtigste dürfte sein seinen sohn gut zuversorgen
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