
01.02.2006, 12:16
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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kind krank was nun
habe etwas wichtiges gefunden,was für manche vielleicht eine beruhigung ist
Kinderpflege-Krankengeld
endlich ohne Altersgrenze
Die Regelung im Krankenversicherungsrecht war, nach der ein Elternteil nur dann einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Zahlung eines Kinderpflege Krankengeldes hatte, wenn das erkrankte Kind noch keine zwölf Jahre alt war (§ 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V alte Fassung).
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens SGB IX die Altersbeschränkung für behinderte Kinder aufgehoben . Ab dem 1. Juli 2001 besteht ein Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Krankengeld auch über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus, wenn das erkrankte Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Leistung kann auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Behinderung kann in der Regel durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen werden. Zusätzlich sollte nach Vollendung des zwölften Lebensjahres eine ärztliche Bescheinigung über die Hilfsbedürftigkeit des erkrankten Kindes vorgelegt werden, wenn dies von der Krankenkasse gefordert wird. Auf Hilfe angewiesen ist ein Kind, wenn bei seiner Lebensführung Hilfe erforderlich wird, zum Beispiel bei der Ernährung, Körperpflege oder seelischen Betreuung. Es muss keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegen.
Eine ähnliche Regelung enthält übrigens die Bestimmung zur Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt und anderen Erkrankungen gemäß § 38 Absatz 1 SGB V, die eine Weiterführung des Haushalts durch eine andere Person erforderlich machen: Auch hier gilt die Altersgrenze von zwölf Jahren für behinderte Kinder nicht. Anspruch auf Haushaltshilfe kann auch dann bestehen, wenn der Elternteil, der sonst den Familienhaushalt führt, aus medizinischen Gründen sein Kind bei dessen stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus begleitet.
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01.02.2006, 12:48
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Pflegegeld bei Krankheit
Hallo,
ich habe davon gehört, dass das Pflegegeld wegfällt, wenn das Kind ins Krankenhaus kommt und dort mehr als 4 Wochen liegt. Eigentlich ein Unding, da ja meist die Mütter mit ins Krankenhaus gehen und auch dort pflegen. Gerade dann, wenn die Kinder schwerstbehindert und hilfsbedürftig sind.
Gibt es eine Möglichkeit, dass das Pflegegeld dann doch weitergezahtl wird? Hat da jemand Infos zu, ob hier vielleicht schon Urteile zugunsten der pflegenden Angehörigen ergangen sind?
LG
Mary
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... schön Dich zu lesen  ...
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01.02.2006, 13:02
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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da hast du allerdings recht,weil es ja dann eine andere unterbringung ist.aber ich weis wie der björn einmal 8 wochen am stück im krankenhaus war und ich dabei,habe ich das pflegegeld bekommen allerdings ist das schon 11 jahre her.
aber auch damals war es fragwürdig,hatte dann vom krankenhaus eine bescheinigung das ich die alleinige pflege habe und diese im krankenhaus durch mich vortgesetzt wird.das björn autistisch ist und keinen anderen an sich ran läst.das aus diesen grund keine unterbrechung der pflgeleistungen besteht.
aber das ist bzw war wirklich nur gutdünken der kasse,im normalen fall bezahlen sie nicht.
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