
11.02.2006, 20:47
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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Bundeswehr
ich will euch die geschichte erzählen wie schwierig es war björn vom wehrdienst freigestellt zu bekommen.
kurz nach björns 17 geburtstag bekammen wir ein schreiben,er soll zur musterung da er ja bald wehrpflichtig wird.
da björn ja nicht lesen kann habe ich seine post aufgemacht, als ich es gelesen habe, rief ich in kiel an und sagte björn ist zu 100% behindert welche unterlagen sie brauchen.die antwort bitte schicken sie eine kopie vom behindertenausweis
.was ich dann auch gemacht habe,etwa zwei wochen später kam ein schreiben wieder an björn.Sehr geerter herr kirsch das schreiben haben wir erhalten können es aber nicht akzeptieren solange wir nicht eine bestättigung haben das sie unter betreuung stehen.bitte schreiben sie uns selbständig die gründe warum sie meinen nicht zur musterung zu müssen.
auf dieses schreiben habe ich dann wieder geantwortet,es tut mir leid mein sohn kann nicht schreiben.daraufhin erfolgte die antwort sehr geerte frau kirsch nachdem ihr sohn nicht unter betreuung steht sind sie nicht berechtigt seine schreiben zu öffnen. meine antwort es tut mir leid mein sohn kann erst mit 18 jahren unter betreuung gestellt werden, er kann ihnen nicht antworten in der anlage sende ich ihnen seine krankengeschichte.
darauf kam ein schreiben er soll dann und dann zur musterung dort wird dann entschieden ob und wie er die musterung besteht. der bus zur musterung fährt ...... vom marktplatz oldenburg,direkt zur kaserne nach kiel.
ich wieder ans telefon,kann ich meinen sohn hinbringen und dabei bleiben .die antwort das geht nicht sie sind ja nicht zur musterung bestellt und wo kämmen wir hin wenn alle von der mutter gebracht würden.ich fragte wie sie sich das vorstellen.ich sollte björn in den bus setzen und der fährt ja bis zur kaserne dort kann er ja mit den anderen zur untersuchung laufen.sorry mein sohn kann nicht lange laufen(zu dem damaligen zeitpunkt machte björn gerade laufanfänge heute beherscht er es wie jeder andere meistens) und wie soller wieder zurückkommen,dort stehen ja mit sicherheit noch mehr buse.ja aber es steht darauf welcher nach oldenburg fährt,sorry björn kann nicht lesen, er ist zu 100% behindert. die antwort das wird unser stabsarzt dann schon sehen. falls er nicht zur musterung erscheint kommen die feldjäger und werden in abholen.ich legte wütend auf.rief beim hausazrt und auch beim versorgungsamt an.vom versorgungsamt bekam ich die mitteilung wir haben doch schon alle unterlagen hingeschickt,schicken sie ihnen aber nochmals zu.der hausarzt hat björn eine krankmeldung gegeben das er krank ist.so habe ich wenigstens den tag der musterung überstanden.und die unterlagen vom versorgungsamt nochmals per einschreiben schicken können.
nach weiteren 6 monaten bekammen wir dann endlich bescheid ,der björn ist von der bundeswehr auf lebzeiten frei gestellt.
heute kann ich darüber lachen,aber wenn ich zurückdenke und auch mit einer bekannten spreche die auch einen behinderten sohn in björns alter hat sagen wir ofz genug was haben sie sich dabei gedacht warum wollten sie unsere jungs unbedingt haben steht es so schlecht bei der bundeswehr das sie unsere kinder brauchen.
nur zur info die angaben kann ich durch schriftverkehr belegen,kann mir vorstellen das der eine oder andere denkt das gibt es doch nicht.
weitere info mit 18 wurde björn unter betreuung gestellt und seither darf ich seine post aufmachen und beantworten
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12.02.2006, 07:26
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Gast
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Registriert seit: 13.09.2005
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... wenn es nicht so traurig wäre (ich vermute es hat sich da nicht viel verändert) ... könnte man daraus einen sehr komischen film drehen ...
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12.02.2006, 09:08
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Die Idee, einem nicht Volljährigen eine Aufforderung zum Erscheinen in der Behörde zukommen zu lassen, hatten wir im Amt auch schonmal. (Bei beschränkt geschäftsfähig = über 14 lt BGB, paragraf finde ich jetzt nicht)
Als dann einige nicht kamen, wollten wir sanktionieren.
Geht nur leider nicht, da ein Kind nicht voll geschäftsfähig ist, und das an die Eltern geschickt werden muß. Würde jemand Widerspruch gegen den Mahnbescheid an das Kind einlegen, hätten wir vor Gericht keine Chance. Die Eltern konnten wir nicht sanktionieren, da wir dann den Vertragspartner wechseln würden. Wir müssen auch sie vorher einladen und dann mahnen.
In meinen Augen ist das nicht legal.
Eltern haften für ihre Kinder.
Und ein Erziehungsberechtigter hat in meinen Augen immer das Recht, statt des Kindes mit den Behörden oder dem Vertragspartner zu kommunizieren.
Das ist sogar in Amerika so. Hat jemand der Klient von John Grisham gesehen oder gelesen. Da geht es auch um die Verplichtung Minderjähriger, und es wird eindeutig gesagt, dass sie sich strafbar machen, wenn sie "Mark" ohne das beisein seiner Mutter verhören.
Was in Amerika gilt, gilt auch hier.
LG Flipi
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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12.02.2006, 15:53
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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RE:
Zitat:
Original geschrieben von Flipi
Was in Amerika gilt, gilt auch hier.
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Lieber Flipi,
gottseidank nicht immer ... hier gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten" dort gilt "Der Angeklagte muss die Unschuld beweisen, sonst ist er schuldig" ... nur eines der vielen Beispiele ... ich bin froh, nicht dort leben zu müssen!
Auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge wären viele unserer Kinder dort vermutlich schlechter dran. Denn wer nicht zahlen kann, der erhält halt keine Therapie ... usw.
So viele Mankos wir hier auch haben ... im Vergleich zu den USA sind wir verdammt gut dran!
LG
Mary
P.S.: da wir ja auch Zugriffe durch das US-Militär haben: ... von mir aus verklagt mich doch! *ätsch*
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
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12.02.2006, 15:58
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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ich meine ja auch nur das mit dem handlungsbevollmächtigten bei Minderjährigkeit.
Flipi
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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