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  #1  
Alt 07.08.2006, 20:10
Stolzemama Stolzemama ist offline
Forenfrischling
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 36
Standard Studiengebührenbefreiung

Wer weiß etwas...wie man als Behinderte Studienbefreiung beantragen kann?

Ich weiß echt nicht wie ich das Geld herholen soll, ich habe ein Kind zu versorgen udn wenn ich jetzt als junges Mädchen schon Schulden mache wie soll das später ausgehen?? Wer weiß wo man einen Antrag stellen kann in NRW oder eine betreffende Seite dazu, wo man die Anträge ausdrucken kann)

Vielleicht kann man auch einen Antrag schreiben, nur wie soll ich diesen Formulieren?

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 07.08.2006, 20:56
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

schau dir mal den link an bitte als kleinen anhalt http://www.fh-giessen.de/studium/stu...en/antrag3.pdf


Befreiung von Studiengebühren:


Nach dem Gesetz kann der Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung hinausgeschoben werden, wenn folgende Befreiungstatbestände vorliegen:

  • 1. Sie haben in der Vergangenheit während Ihres Studiums Kinder bis zum Alter von 5 Jahren gepflegt und betreut und waren in dieser Zeit nicht beurlaubt. (Nachweis: Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder; schriftliche Erklärung darüber, dass Sie das Kind/die Kinder gepflegt und betreut haben; Nachweis, dass Sie in dem betreffenden Zeitraum Student(in) und nicht beurlaubt waren).

  • 2. Sie betreuen derzeit und in Zukunft Kinder bis zum Alter von 5 Jahren. (Nachweis: Geburtsurkunde(n) und schriftliche Erklärung, dass Sie das Kind/die Kinder pflegen und betreuen).

  • 3. Sie sind oder waren in einem gesetzlich vorgesehenen Gremium oder satzungsmässigen Organ der Hochschule tätig; hier werden maximal 2 Semester anerkannt. (Nachweis: Bescheinigung der zuständigen Stelle der betreffenden Hochschule und Angabe, wie oft Sie an Sitzungen usw. teilgenommen haben).

  • 4. Sie sind Aufbaustudent; hier werden maximal 2 Semester anerkannt. Hinweis: Promotionsstudium ist kein Aufbaustudium. (Nachweis: Immatrikulationsbescheinigungen über die Studienzeiten an anderen Hochschulen).

  • 5. Sie werden trotz der hohen Semesterzahl im Wintersemester 1998/99 BAföG-Empfänger sein. (Nachweis: Bescheinigung des BAföG-Amtes).

  • 6. Sie sind gleichzeitig an einer anderen Hochschule (z.B. Musikhochschule Freiburg) eingeschrieben und bezahlen dort die Langzeitstudiengebühr. (Nachweis: Bescheinigung der anderen Hochschule).

  • 7. Sie waren an einer nichtstaatlichen Hochschule (z.B: Katholische bzw. Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen) eingeschrieben. (Nachweis: Studienbuch oder Bestätigung der (Fach-)hochschule über die Dauer der Einschreibung).

  • 8. Sie mussten oder müssen für Ihr derzeitiges Studium Sprachen nachholen. (Nachweis: Kopie Ihres Reifezeugnisses und Erklärung darüber, welche Sprache(n) Sie nachholen müssen oder mussten).
  • 9. Sie mussten bei einem früheren Studium Studiengebühren entrichten. (Nachweis: Vorlage des Studienbuches oder Bescheinigung der (Fach-)hochschule).

Seit 1.1.2000 gilt:
Befreiung von der Langzeitstudiengebühr für Studierende im Zweitstudium
Laut Rundschreiben des Rektorats vom 7.3.2000 erhalten Studierende, die zu den 10% Besten des Prüfungsjahrgangs gehören, für das Zweitstudium ein neues Bildungsguthaben für die Regelstudienzeit des Zweitstudiums. Dazu kann die entsprechende Bescheinigung beim Prüfungsamt beantragt werden.

Zur Studienberatung
Zur Homepage des Geologischen Instituts last changes: 26/4/2000
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  #3  
Alt 08.08.2006, 18:48
Stolzemama Stolzemama ist offline
Forenfrischling
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 36
Standard

Danke für die Infos. nur leider ist der Antrag von Gießen und ich studiere aber in Köln..hoffe dass es sowas auch für Köln gibt.

lg
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  #4  
Alt 08.08.2006, 19:01
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ich denke das du diesen als muster benutzen kannst und dann einen eigenen antrag mit den daten stellen kannst,wenn du bei der uni keinen vordruck erhälst.einfach mal erkundigen
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  #5  
Alt 10.09.2006, 15:13
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard

Hallo,

das DSW (Deutsches Studentenwerk) fordert dazu gerade ein einheitliches Nachweisverfahren:

Studiengebühren-Befreiung für Studierende mit Behinderung: DSW fordert einheitliches Nachweisverfahren


Veröffentlicht am: 07.09.2006
Veröffentlicht von: Stefan Grob
Deutsches Studentenwerk
Kategorie: überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
nicht fachbezogenDruckansicht

(Berlin, 7. September 2006) Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit muss das Verfahren bei der Befreiung von Studiengebühren und in den Härtefallregelungen an allen Hochschulen einheitlich sein. Dies fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW). DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte heute zum Auftakt einer Tagung in Berlin: "Diejenigen Bundesländer, die Studiengebühren einführen, ermöglichen in aller Regel Befreiungs- oder Härtefallklauseln für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit." Die konkrete Umsetzung liege aber oft in der Satzungshoheit jeder einzelnen Hochschule. "Sie regelt, auf welcher Basis und mit welchen Nachweisen behinderte Studierende die Befreiung von den Studiengebühren beantragen können. Ebenso prüft sie die Anträge und entscheidet. Hier plädieren wir für ein einheitliches, transparentes Vorgehen", sagt der DSW-Generalsekretär, "und wir fordern alle Hochschulen auf, gegenseitig die einmal festgelegte Befreiung von Studiengebühren anzuerkennen."

Nach DSW-Angaben haben 15% der rund zwei Millionen Studierenden eine Behinderung oder chronische Krankheit. "In den Bundesländern, die Studiengebühren einführen, müssen diese Studierenden nun gegenüber ihrer Hochschule den Nachweis erbringen, dass ihre Behinderung oder chronische Krankheit so genannte studienerschwerende Auswirkungen hat", erläuterte Meyer auf der Heyde. "An vielen Hochschulen werden die Verfahren und Anforderungen dafür aber erst entwickelt. Man sollte sich jetzt auf ein einheitliches Verfahren verständigen", mahnte der DSW-Generalsekretär.

Er machte auf die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit aufmerksam: "Diese Studierenden müssen schon jetzt, etwa für Arzneimittel oder eine barrierefreie Wohnung, mehr Geld ausgeben als ihre nichtbehinderten Kommilitoninnen und Kommilitonen. Oft sehen sie sich vielen Barrieren gegenüber, die ihre Studienzeit verlängern."

Auf Einladung des Deutschen Studentenwerks treffen sich heute und morgen über 40 Expertinnen und Experten, die sich in Hochschulen und Studentenwerken für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit einsetzen, in Berlin zu einer Tagung zum Thema Studienfinanzierung.

Das Deutsche Studentenwerk gibt für die konkrete Umsetzung der Studiengebühren-Befreiungs- oder Härtefallregelungen der Hochschulen folgende Empfehlungen:
http://www.studentenwerke.de/pdf/StuBeh_Nachteilsausgleich_07_2006.pdf

Kontakt: Stefan Grob, Tel. 030/29 77 27 20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de

Weitere Informationen:
http://www.studentenwerke.de

(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft)
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  #6  
Alt 10.09.2006, 15:36
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.193
Standard

ich wollte gerade sagen, ich hatte dazu mal was im netzwerk gelesen oder selbst gepostet.
Aber wurde ja schon geholfen.
Danke ihr beiden.

Flipi
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