Technische Hilfsmittel
Für Studierende mit Behinderungen sind technische Geräte und Arbeitsmittel häufig eine notwendige Grundlage zur Durchführung des Hochschulstudiums. Hier können aus Platzgründen nur einige beispielhafte Hinweise gegeben werden.
Hörgeschädigte Studierende können etwa auf Mikroport-Anlagen zurückgreifen: eine Sender-Empfänger-Kombination zur drahtlosen Schallübertragung. Die Informations- und Beratungsstelle stellt Anlagen für den zeitlich begrenzten Verleih an Studienanfänger/innenkostenlos zur Verfügung.
Sehgeschädigte Studierende können individuell angemessene Sehgeräte, Lupen usw. nutzen. Sofern notwendig, übernehmen die Krankenkassen einen Beratungstermin. Darüber hinaus können die Kosten im Rahmen von Berufsfindungsmaßnahmen vom Arbeitsamt getragen werden. Zusätzlich gibt es weitere
Hilfsmittel wie Schreibmaschinen mit Blindeneinrichtung, spezielle Computerausrüstung für sehgeschädigte Menschen oder Lesegeräte mit stark vergrößerter Wiedergabe auf dem Bildschirm.
Für körperbehinderte Studierende kann sich beispielsweise die Notwendigkeit ergeben, auf Diktiergeräte oder spezielle Schreibmaschinen, Schreibunterlagen und Sonderanfertigungen bei Schreibtischen zurückzugreifen
Leistungen der Hochschulen
Einige Hochschulen stellen Hilfen bereit, die von Studierenden mit Behinderungen genutzt werden können, beispielsweise spezielle Computerarbeitsplätze für Studierende mit Sehschädigungen oder Mikroport-Anlagen zur Ausleihe für hörbehinderte Studierende. In Berlin ist beim
Studentenwerk ein Hilfsmittelpool eingerichtet worden, bei dem die Berliner Hochschulen sowie Studierende der Berliner Hochschulen spezielle
Hilfsmittel für
behinderte Studierende entleihen können. An einigen weiteren Hochschulorten bestehen ebenfalls Möglichkeiten, verschiedene
Hilfsmittel auszuleihen. In Berlin, Dortmund, Dresden, Marburg und Karlsruhe werden sehgeschädigte Studierende besonders unterstützt.
Quelle: www.studentenwerk-marburg.de