Berufsfindung
Berufsberatung
In den letzten Klassen der Sonderschulen wird insbesondere in der Werkstufe auf die Arbeits- und Berufswelt vorbereitet. Außerdem führen BerufsberaterInnen der Arbeitsagentur für die Schüler und Schülerinnen allgemeine Beratungs- und Informationsstunden zur Berufsorientierung durch. Den Eltern stehen sie auf Elternabenden zur Verfügung und geben Hinweise zur Unterstützung bei der Berufswahl. Die Berufsberatung wird auch in den Arbeitsagenturen angeboten. Zur Beratung kann der psychologische, ärztliche oder technische Dienst der Arbeitsagentur zu Rate gezogen werden.
Berufsinformationszentrum (BIZ)
Im BIZ kann sich jeder anhand von Unterlagen und Ton-Bild-Shows über Berufe und Ausbildungswege informieren.
Berufsfindung, Arbeitserprobung
Behinderte Menschen, die sich noch nicht über ihren Berufswunsch klar sind, können in Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation an Angeboten der Arbeitserprobung und Berufsfindung teilnehmen. Diese werden in den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken angeboten. Die Ausbildungsstellenvermittlung erfolgt ebenfalls über die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur.
Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten in 1 - 2jährigen Maßnahmen sowohl berufsspezifische, als auch berufsübergreifende Vorbereitung auf Ausbildung oder Berufstätigkeit an.
Ausbildung/Umschulung
Für behinderte Menschen, die besondere Hilfen oder Betreuung benötigen, werden bundesweit auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken Ausbildungen und Umschulungen angeboten.
Berufsbildungswerke sind überregionale Ausbildungseinrichtungen für behinderte junge Menschen, die einer besonderen ausbildungsbegleitenden Hilfe bedürfen oder keinen Ausbildungsplatz innerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes finden. Über 160 Ausbildungsgänge werden derzeit in 51 Werken mit rund 13.000 Plätzen angeboten. Um den Weg zum Ausbildungsabschluss zu unterstützen, stehen in der Regel soziale, ärztliche und psychologische Dienste zur Verfügung.
Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.
In Berufsförderungswerken werden Erwachsene für eine neue Tätigkeit ausgebildet oder umgeschult, die aufgrund ihrer Behinderung/Erkrankung ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder auf besondere Hilfsmöglichkeiten der Einrichtung angewiesen sind. In den bundesweit 28 Werken stehen 15.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Neben den Ausbildungsmaßnahmen werden begleitende, soziale, ärztliche und psychologische Dienste angeboten. Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Studium
Die Hochschulen tragen nach dem Hochschulrahmengesetz dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.
Die Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Dennoch müssen behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte auch die körperlichen und geistigen Belastungen im Studium bedenken.
Beauftragte für Behinderte an Hochschulen
Die Beauftragten an Hochschulen sollten:
- Ansprechnpartner für die behinderten und chronisch kranken Studierenden sein
- sich für den Ausgleich von Nachteilen beim Studium und bei Prüfungen einsetzen
- bei der Planung und Ausführung behindertengerechter Maßnahmen beteiligt werden
- die Hochschulen über die Situation und über die Probleme der behinderten und chronisch kranker Studierenden unterrichten.
Bildung und Arbeit vor Ort
Weiterführende Informationen zum Studieren mit Behinderung
Quelle: Aktion Mensch