Viele Schwerbehinderte machen sich selbstständig
Mehr als 10.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen haben in den vergangenen Jahren den Sprung in die berufliche Selbstständigkeit gewagt. Eine wichtige Hilfestellung dabei: spezielle Förderungen der Bundesagentur für Arbeit.
Für viele Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Selbständigkeit eine gute Möglichkeit, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzuhaben. Sie schaffen sich auf diese Weise ihren eigenen Arbeitsplatz – zugeschnitten auf ihre persönlichen Bedürfnisse.
Selbst wenn der Sprung in die Selbstständigkeit nicht dauerhaft gelingt, eröffnen die Erfahrungen dabei Zukunftsperspektiven – und Chancen, eine Anstellung auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Persönliche Beratung vor der Existenzgründung
Sinnvoll und notwendig sind eine ausführliche, qualitativ hochwertige und zielgruppenspezifische Beratung. Zu berücksichtigen sind behinderungsspezifische Aspekte und besondere Fördermöglichkeiten.
Die Zahlen zur Existenzgründung belegen, dass schwerbehinderte Männer und Frauen mit Unterstützung in signifikanter Zahl gründen und auch nachhaltig erfolgreich sind.
Vom Arbeitslosen zum Existenzgründer
Für mehr als 10.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen ist in den vergangenen drei Jahren der Weg in die berufliche Selbstständigkeit Wirklichkeit geworden. Davon waren rund 3.500 Frauen und 6.500 Männer. Geholfen haben ihnen insbesondere staatliche Förderleistungen.
Zumeist wurden Existenzgründungen in handwerksnahen Dienstleistungen, auf den Gebieten Versicherungen und Telefonservice sowie in nahezu allen Sparten des Einzelhandels gefördert.
Die Fördermittel des Bundes zur Gründung einer beruflichen Selbstständigkeit stehen schwerbehinderten Menschen genauso zur Verfügung wie Menschen ohne Behinderung.
Bestandsdaten zur Lebenslage und zur Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt erhoben. Zum heutigen Zeitpunkt liegen Daten aus den Jahren 1999, 2003 und 2005 vor. Danach hat die absolute Zahl der Selbstständigen mit einer Behinderung von 1999 bis 2005 um insgesamt 29.000 auf 163.00 zugenommen.
Bund bezuschusst Gründer
Wichtigstes Förderinstrument ist seit 2006 der Gründerzuschuss. Dieser fasst die bis dahin gewährten Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss (sogenannte "Ich-AG"), zusammen.
Schwerbehinderte Menschen können darüber hinaus noch Darlehen oder Zinszuschüsse von den Integrationsämtern erhalten. Diese werden bei Vorlage der für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gewährt.
So wird beispielsweise geprüft, ob die Antragstellerinnen und Antragsteller durch die Selbstständigkeit ihren Lebensunterhalt voraussichtlich auf Dauer sicherstellen können.
Menschen mit Behinderungen können zudem Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes erhalten.
Quelle: Bundesregierung Online