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Alt 19.10.2008, 17:37
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Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
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Standard Arbeitshilfe im Betrieb

Arbeitshilfe im Betrieb

so, heute komme ich endlich dazu, wie versprochen über Arbeitshilfe zu schreiben.

Ich arbeite mit Unmengen von Papier, die erst kopiert, dann bearbeitet und dann in Aktendeckel abgelegt werden müssen. Viele meiner Kollegen stehen bei jedem Fall auf, gehen zum Schrank – um den Tisch herum – holen den Aktendeckel aus dem Schrank – rennen dann zum Kopierer am Ende des Ganges – bearbeiten den Fall – rennen nochmal zum Kopierer, weil dem Kunden noch was eingefallen ist, heften das nach dem Bearbeiten in die Akte und hängen diese in den Schrank.
So kann es laufen. Mit einer Hand das alles lochen und abheften ist nicht ganz einfach und dauert Zeit. Auch das zum Kopierer laufen.
Das ganze ist natürlich zusätzlich zur allgemein hohen Arbeitsbelastung zu sehen.

Wir wandten uns an das Integrationsamt, die Behinderte bei der Integration in Arbeit unterstützen. Integration ist nicht nur das Besorgen einer Arbeitstelle, sondern auch die Unterstützung bei der Arbeit bei Einstellung als auch bei Weiterbeschäftigung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung:
Entweder zahlt das Integrationsamt dem Arbeitgeber einen Ausgleich dafür, dass der Behinderte nicht alles schafft, und der Arbeitgeber einen seinen Mitarbeiter dafür abzustellen, dass er dem Behinderten hilft. Das Geld bekommt der Arbeitgeber.

Bei allgemeiner Personalknappheit ist dieses nicht unbedingt produktiv, da auch die Kollegen nicht unbedingt begeistert sind, Ablage zu machen, statt ihrer eigentlichen Arbeit. Zumal der Arbeitgeber dafür was bekommt, der Helfer aber keinen Cent.
Mein Chef und ich waren von dieser Möglichkeit enttäuscht, zumal wir anfangs etwas anderes gehört hatten.

Wir hatten gehört, dass es zwei Möglichkeiten geben solle. Demnach kann der Bedürfige selbst als Arbeitgeber auftreten, und bekommt dafür das Geld vom Integrationsamt.

Dafür muss der Bedürftige sich jemanden suchen, der ihm entsprechend helfen kann.

Bei mir war es etwas anders. Ich hatte einen Betriebsunfall. Somit ist die Berufsgenossenschaft für mich zuständig. Die BG ist darum bemüht, ihren Bedürftigen so stark wie möglich zu fördern bzw dafür zu sorgen, dass der B. so viel wie möglich selbst erarbeiten kann.
Wir schreiben daher einen Antrag an die BG, bekamen dann einen Besuch auf der Arbeit von dieser. Dafür haben wir 2 Angebote für einen Kopierer und ein Angebot der Ablagehilfe durch eine Kollegin, die halbtags arbeitet und sich gerne was dazuverdienen möchte. Vorteil hierbei ist, sie ist immer verfügbar im Gegensatz zu jemandem von außen.

Die BG wandte sich mit unserem Angebot an das Integrationsamt, die dieses befürworten müssen. Das hat das Integrationsamt am letzten Wochenende getan. Daraufhin hat mir die BG am Montag gesagt, dass sie das bewilligen und mir zusenden.
Leider war bis Freitag noch nichts in der Post.
Jetzt muss noch meine Arbeitsstelle meiner Kollegin erlauben, bei mir eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen und die Post ankommen.

Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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