
18.05.2006, 11:20
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Im Bundestag notiert: In Behindertenwerkstätten beschäftigte Menschen (HiB-Meldung)
Im Bundestag notiert: In Behindertenwerkstätten beschäftigte Menschen
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/MPI) In Behindertenwerkstätten beschäftigte Menschen gelten nicht als Arbeitnehmer. Nach einer Intervention des Bundesgesundheitsministeriums hätten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen dieser Rechtsauffassung angeschlossen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1470) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16(1300). Dies habe allerdings keine Auswirkungen auf Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz. "Ansprüche hieraus haben der Arbeitgeber und damit auch die Werkstätten für behinderte Menschen uneingeschränkt zu erfüllen", heißt es.
(Quelle: hib-Meldung)
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18.05.2006, 11:39
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und als was werden sie dann bitte bezeichnet,konnte es im text nicht finden
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18.05.2006, 11:43
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... das steht sicher in der Antwort der Bundesregierung - die PDF ist allerdings falsch verlinkt ...
Ich frage beim Büro Hüppe an ...
LG
Mary
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18.05.2006, 11:47
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... ich habe noch einmal in die Email geschaut ... die Drucksache ist noch nicht vorhanden ...
Das ist ja ganz aktuell von heute ... da müssen erst die Protokolle geschrieben werden ...
Müssen wir uns also etwas gedulden.
LG
Mary
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18.05.2006, 11:49
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ich sehe das es wieder auf kosten unserer kids geht,sind sie keine arbeitnehmer bekommen sie auch keine rente,keinen urlaub und haben keine absicherung oder sehe ich das falsch
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18.05.2006, 12:49
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Evma...da magst Du Recht haben, daß das wieder mal auf Kosten der sowieso schon Gebeulteten geht.
Ich habe eh eine gewisse Skepsis gegenüber dem großen Thema "Integration" und Antidiskriminierungsgesetz..
Glaube erst das was ich sehe....
Große Töne wurden ja schon oft verlautet...
LG
Nancy
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01.06.2006, 21:36
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Antwort zu Kleiner Anfrage bzgl. U2-Umlageverfahren für WfbM-Beschäftigte (Drs. 16/1470)
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