Eingliederungszuschuß + Urlaub
Moin,
hier taucht die Frage auf, dass eine Behinderteninformierte behauptet, wenn eine stelle mit Eingliederungszuschuß (§16E SGBII) gefördert wird, kommt §125 SGBIX nicht zum Zuge. Das ist Sonderurlaub für Behinderte. - 5 tage.
Ich bin anderer Ansicht.
Weiß jemand ob das stimmt?
flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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