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Alt 19.03.2011, 10:04
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Standard Lüders und Hüppe mahnen öffentliche Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen in Bewerbu

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, haben Benachteiligungen schwerbehinderter Menschen durch öffentliche Arbeitgeber in Bewerbungsverfahren kritisiert. "Immer wieder erfahren wir von Fällen, in denen öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht zu Vorstellungsgesprächen einladen - trotz klarer und eindeutiger Rechtslage", sagten Lüders und Hüppe am Donnerstag in Berlin.

Die öffentlichen Arbeitgeber hätten eine gesetzliche Verpflichtung zur Einladung schwerbehinderter Menschen, betonten Lüders und Hüppe. In Paragraph 82 des neunten Sozialgesetzbuchs sei klar geregelt, dass eine Einladung nur im Ausnahmefall entbehrlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn schon aus der Bewerbung hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber offensichtlich ungeeignet ist.

Leider sieht die Praxis oft anders aus: So wandte sich kürzlich ein 45-jähriger Mann an die ADS und schrieb: "Ich habe nun schon mehrfach feststellen müssen, dass neben privaten Arbeitgebern auch öffentliche Arbeitgeber die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht einhalten. Ich habe mich bei mehreren öffentlichen Arbeitgebern meiner Region unter deutlichem Hinweis auf meine Schwerbehinderung beworben. Überall wurde mir trotz perfekter Übereinstimmung der Stellenanforderungen mit meiner Ausbildung ein nichts sagendes Absageschreiben ohne Begründung zugesandt - von der völligen Missachtung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers ganz zu schweigen."

Lüders und Hüppe unterstrichen, es sei nicht hinnehmbar, dass gerade öffentliche Arbeitgeber so agierten: "Monat für Monat erreichen uns Anfragen, die darauf hindeuten, dass den Betroffenen ihre rechtlich verbürgte Chance auf ein Vorstellungsgespräch genommen wurde. Dabei haben die öffentlichen Arbeitgeber eine Vorbildfunktion."

Die Antidiskriminierungsstelle war mit Inkrafttreten des AGG im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. (Nähere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de).
Seit dem sogenannten "Internationalen Jahr der Behinderten" 1981 gibt es das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Ziel der Bundesregierung bei dessen Einrichtung war es, ihr besonderes Interesse an einer spürbaren und erfolgreichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft auszudrücken. Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt (Nähere Informationen unter www.behindertenbeauftragter.de).

Quelle: Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe
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