Blindenwerkstatt
Blindenwerkstätten sind Betriebe, in denen Blindenwaren hergestellt werden. Jungen Menschen mit Sehschädigungen (Blindheit), die durch eine Berufsausbildung überfordert sind, bietet die Blindenwerkstatt Beschäftigungsmöglichkeiten.
In Blindenwerkstätten werden überwiegend Bürsten, Besen und Pinsel, Korbwaren, keramische Produkte und Textilien (Web- und Knüpfarbeiten) hergestellt. Vor allem mit kunstgewerblichen Produkten versucht man mit Erfolg, neue Marktlücken zu erschließen. Während durch Rationalisierung und Automatisierung in der Industrie viele Arbeitsplätze für Blinde wegfielen, können die Werkstätten nach wie vor blindengerechte Arbeitsplätze anbieten. Außerdem gibt es Bemühungen, in Blindenwerkstätten den dringend benötigten Arbeits- und Lebensraum für
mehrfachbehinderte Blinde zu schaffen.
In einigen Blindenwerkstätten ist im Einzelfall auch eine betriebliche
Berufsausbildung zum Beispiel in folgenden Handwerksberufen möglich:
Korbmacher/Korbmacherin,
Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin,
Bürsteneinzieher/Bürsteneinzieherin (
Besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte).
Bei der Vermittlung geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze hilft die
Berufsberatung für Behinderte (bei Schulabgängern) oder die Reha/SB-Stelle (SB =
Schwerbehinderte) des
Arbeitsamts. Nach einer Einarbeitungszeit oder abgeschlossener Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen Dauerarbeitsplatz zu finden. Die Beschäftigten schließen mit der
Blindenwerkstatt einen Arbeitsvertrag, erhalten ein Entgelt, das sich an der Arbeitsleistung orientiert und sind sozialversichert (Krankheit, Pflege, Unfall, Rente, in der Regel auch gegen Arbeitslosigkeit). Aufträge von Betrieben (die zur Beschäftigung Schwerbehinderter verpflichtet sind) an anerkannte Blindenwerkstätten (§ 3 Blindenwarenvertriebsgesetz) können mit bis zu 50 Prozent der Personalleistungen eines Rechnungsbetrags auf die
Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Quelle: 195.185.214.164/bb/p135htm-3k-