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  #1  
Alt 17.11.2007, 20:22
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.991
Standard Vermittlungsgutschein bald 2500 Euro wert?

Vermittlungsgutschein bald 2500 Euro wert?

Hier mal die Info des Büro Hüppe dazu:

Am 8.11.2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen bei
Vermittlungsgutscheinen für die Vermittlung behinderter Menschen
angenommen. § 421g Abs. 2 S. 2 SGB III lautet dann: "Bei
Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Abs. 1 des
Neunten Buches kann der Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 2500
Euro ausgestellt werden." Zuvor lag die maximale Höhe bei 2000 Euro.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales finden
Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/069/1606983.pdf

Der geänderte Wortlaut ist S. 5 zu entnehmen, die Begründung S. 12f.

Das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages mit den
Abstimmungsergebnissen auf S. 141f. ist hier

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/...23.pdf#P.12851

zu finden.
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #2  
Alt 30.11.2007, 10:00
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.193
Standard

Zitat des Teamleiters der Vermittlung in meinem Hause, den ich darüber befragte :

bisher habe ich keine offiziellen Informationen erhalten und auch eine Suche im Intranet blieb bisher erfolglos. Sollte ich etwas hören, werde ich Ihnen eine Info zukommen lassen.

Gruß
Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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