Vermittlungsgutschein bald 2500 Euro wert?
Hier mal die Info des Büro Hüppe dazu:
Am 8.11.2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen bei
Vermittlungsgutscheinen für die Vermittlung behinderter Menschen
angenommen. § 421g Abs. 2 S. 2 SGB III lautet dann: "Bei
Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Abs. 1 des
Neunten Buches kann der Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 2500
Euro ausgestellt werden." Zuvor lag die maximale Höhe bei 2000 Euro.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales finden
Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/069/1606983.pdf
Der geänderte Wortlaut ist S. 5 zu entnehmen, die Begründung S. 12f.
Das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages mit den
Abstimmungsergebnissen auf S. 141f. ist hier
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/...23.pdf#P.12851
zu finden.