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  #1  
Alt 10.06.2008, 14:35
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.991
Standard Hilfsanfrage: Problem - der Betreuer ist gegen einen Umzug zur Freundin

Hallo,

wir erhielten heute eine Hilfsanfrage, die ich an dieser Stelle anonym einstelle:
Zitat:
Hallo Ich werde betreut habe viele fragen dazu wegen ich möchte nach berlin mit meiner freundin zusammen ziehen mein betreuer sagt zu meiner schwiegermutti dase es nicht geht kann und will keine fern beziehung führen welche schritte kasnn ich tun und was darf er und was nicht !
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
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  #2  
Alt 10.06.2008, 15:25
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

beim gericht gegen die aussage des betreueres wiederspruch einlegen ,und einen neuen betreuer beantragen.allerdings muss er die ernsthaftigkeit des umzugs nachweisen
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  #3  
Alt 10.06.2008, 23:18
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.991
Standard

Hallo,

zwar bekamen wir per Email noch weitere Informationen, doch auf diese gehe ich dann auch per Email ein und nicht hier im öffentlich lesbaren Raum.

Ich habe viel über dieses Problem nachgedacht.

Erst einmal sollte man immer versuchen, über ein gemeinsames Gespräch die Dinge zu klären.

Vielleicht findet man auch vor Ort Menschen, die bereit sind als "Vermittler" aufzutreten und sich gleichzeitig mit dem Betreuungsrecht gut auskennen. Mir fällt da sehr spontan die Lebenshilfe ein, denn gerade die Lebenshilfe hat ständig mit dem Betreuungsrecht zu tun. Aber sicher gibt es auch noch andere Vereine.

Man könnte also als Betroffener erst einmal mit einem solchen Verein von Angesicht zu Angesicht sprechen und bitten, bei einem solchen Gespräch mit dem Betreuer zu vermitteln.

Manchmal treffen Betreuer Entscheidungen, die dem Betreuten nicht gefallen, aber einen wichtigen Grund haben. Denn der Betreuer kennt alle Hintergründe. In diesem Fall, wie er oben steht, könnte er zum Beispiel Sorge haben, dass es dem Betreuten auf Dauer gut geht, wenn er umzieht.

Diese Sorge mag vielleicht aus Sicht des Betreuten grundlos sein, doch ein guter Betreuer macht sich auch viele Gedanken und wenn er sich sorgt, sollte man darüber sprechen.

Ich hatte versucht, einen leicht verständlichen Text zu finden, der möglichst komplett das Betreuungsrecht erklärt. Aber ich bin leider nicht fündig geworden.

Die Aufgaben des Betreuers sind vom zuständigen Gericht in einer Urkunde festgelegt. Diese Urkunde wird Bestallungsurkunde genannt.

Sie kann nur ganz wenige Aufgaben enthalten, aber auch sehr viele. Da muss man im Einzelfall immer genau nachlesen.

Was ein Betreuer aber mit Sicherheit nicht darf, ist, dem Betreuten zu verbieten, sich selbst zu informieren.

Insbesondere wenn diese Informationen kein Geld kosten.

Dies als erste Informationen von mir. Auch wenn das noch nicht das Problem löst ...

Viele Grüsse

Mary
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  #4  
Alt 11.06.2008, 01:00
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

liebe mary ich habe heute mitta länge mit dem betreffenden geschrieben und vorgeschlagen das eventuel die mutter der freundin die betreuung übernimmt,was aber aus gesundheitlichen gründen nicht geht.ferner schlisse ich mich deinen aussagen an.und auch das es kein verbot geben darf sich zu erkundigen.sondern der richter ist bei einer betreungsanfang verpflichtet den betreuten mitzuteilen woran er sich wenden kann sollte es probleme mit dem betreuer geben.diese wege muß fragesteller gehen.beim amtsgericht eine eilverfügung zum absetzten des betreueres beantragen aus den bekannten gründen.dann entscheidet der richter.davon abgesehen würde ein umzug in eine große stadt wie berlin eventuel auch eine bessere aussicht auf arbeit darstellen.leider weiss ich nicht ob alte und neue stadt dem selben bundesland angehören um das ein umzug gestatet wird.meist ist dieser nur im selben bundesland betreuten möglich oder wird erlaubt
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  #5  
Alt 11.06.2008, 08:36
Benutzerbild von ria.roos
ria.roos ria.roos ist offline
Forengeist
 
Registriert seit: 10.10.2007
Ort: 53721 Siegburg
Beiträge: 1.583
Standard

Hallo Mary, hallo Evma,

habe diese Beiträge von Euch gelesen, grundlegend kann ich Euren Ausführungen nur beipflichten.
Es gab über Betreuungen im Fernsehen einige Berichte, die den Schluss zuließen, dass Betreuer nicht nur an das Wohl des zu Betreuenden denken, auch solches sollte berücksichtigt und näher in Auigenschein genommen werden.
Schließlich ist dieser Umzug nach Berlin für diesen jungen Mann ein großer Schritt und mutig zugleich, es muss schon ein wichtiger Grund sein; Liebe, Ehegemeinschaft gründen, Familie sein, da wird jeder Richter, gerade bei einem "zu Betreuenden" Verständnis haben, denn Gemeinschaft macht alles leichter.

Ich wünsche diesem Menschen viel Glück!

ria.roos
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"Das leben ist schön und lebenswert,
ich liebe es!"


http://www.Ria-Roos.de

ria.roos
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