Offene Hilfen Freizeit und Sport 
Unter den Offenen Hilfen wird die Gesamtheit aller ambulanten personenbezogenen sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen verstanden. Sie haben das Ziel, ein Leben außerhalb stationärer Einrichtungen in Selbstbestimmung zu sichern. Der Alltag soll gleichberechtigt und ohne Ausgrenzung dort gelebt werden können, wo das Leben "mittendrin" ist - also am Wohnort, in gewohnter Umgebung, in der Gemeinde.
Der Begriff Offene Hilfen knüpft an die sozialgesetzliche Vorgabe des § 3a BSHG an, der seit 1984 den grundsätzlichen Vorrang ambulanter Hilfeleistungen vor stationärer Unterbringung festlegt. Für die Entscheidungsfindung soll das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten handlungsleitend sein. Dieses wird auch in § 9 SGB IX ausdrücklich betont.
Immer noch sind in Deutschland die Offenen Hilfen nicht bedarfs- und flächendeckend vorhanden. Im Zuge der Leitliniendurchsetzung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion aber erhalten die Offenen Hilfen Aufwind. Die Lebenshilfe setzt sich seit Jahren dafür ein, der ambulanten Wahloption zum Durchbruch zu verhelfen. Was nutzt ein Persönliches Budget, wenn der Nutzer sich vor Ort keine entsprechenden Leistungen einkaufen kann? Unser
Schaubild zeigt die Angebotsvielfalt der Offenen Hilfen. Das Netzwerk Offener Hilfen umfasst nach dem Verständnis der Lebenshilfe letztlich alle potentiellen Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen: in jeder Lebensphase, in jeder Lebenslage und unabhängig vom Umfang der Hilfe muss ein individuell zugeschnittenes Hilfearrangement ermöglicht werden.
Quelle:Lebenshilfe