| Diskussionen Wo und wie sollte die Politik etwas ändern? Was ist gut geregelt? Vorschläge an die Politiker ... |

01.03.2008, 13:17
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Forenfrischling
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Registriert seit: 30.12.2006
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rechtliche Frage: Epilepsie im Berufsleben
Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage.
Ich kenne jemanden, die hat Epilepsie (bzw sind es wohl nur epileptische Anfälle und nicht wirklich als Epilepsie diagnostiziert).
Sie macht gerade ihren Realschulabschluss nach und möchte danach gerne im sozialen Bereich eine Ausbildung machen.
Um den Abschluss auf der Schule machen zu können, gibt es wohl sowas wie eine Prüfung. Die Schüler bekommen eine Puppe, die über drei Monate betreut werden muss (kennt ihr bestimmt, die haben dann so einen Chip, auf dem regisitriert wird, wie lange diese Puppe schreit ect...).
Die Schule meinte jetzt, sie müsse noch überlegen, ob sie an dieses Projekt teilnehmen könne, mit der Begründung: "Sie könne ja keine Verantwowrtung übernehmen, was wäre, wenn sie einen Anfall bekommt, usw..."..Sie ist noch nicht so eingestellt, dass sie als "anfallsfrei" gilt.
Ich habe mich tierisch darüber aufgeregt....Ich mein es handelt sich hier in erster Linie um eine Puppe....
Desweiteren bin ich der Meinung, dass die ja später im Beruf NIE allein sein wird, sonern IMMER mit Kollegen arbeiten wird (klar, dass sie mit der Diagnose keine Nachtwache machen darf oder so, aber darum geht es hier auch nicht)......
Es ist völliger Schwachsinn, sie könne keine Verantwortung übernehmen.....da krieg ich zu viel.....das ist diskrimminierend....mein Gott, es ist ne Puppe, außerdem wäre im Zweifel jemand anderes dann bei ihr, der sich um sie (oder die Puppe) kümmern kann.....
Ich wollte fragen, wie das rechtlich ist. Gibt es irgendwelche Gesetzestexte, die das Verhalten der Schule rechtfertigen?
Ich finde es nicht ok, wenn einem Menschen so viele Steine in den Weg gelegt werden.
Wäre sehr dankbar für Informationen.
Liebe Grüße, Sunchy
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01.03.2008, 15:39
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo Sunchy,
erst einmal eine Verständnisfrage: ist es wirklich so, dass der Realschulabschluss NUR mit dem Puppentest erreicht werden kann?
Ich weiß zwar von solchen Angeboten an Jugendliche und ich befürworte auch, dass sie - bevor sie ein eigenes Kind bekommen - für die Thematik "Elternschaft" sensibilisiert werden, aber dass davon ein Schulabschluß abhängen kann, wäre mir neu!
Du schreibst, es wäre keine Epilepsie diagnostiziert worden, aber sie hätte "eine Art epileptischer Anfälle" ...
WIE sehen diese Anfälle aus? Es gibt sehr viele verschiedene Anfallsformen und es wäre wichtig, etwas besser nachvollziehen zu können, wie sich diese Anfälle äußern.
Ich würde (ganz unabhängig von dem Problem mit diesem Puppentest!) dringend empfehlen, diese Anfälle näher untersuchen zu lassen. Denn nur so kann dieser jungen Frau möglichst gut geholfen werden.
Jetzt zur Frage, ob es gesetzliche Regelungen gibt:
Für die Schule sind mir derzeit keine bekannt, aber das wird heraus zu bekommen sein.
Ich weiß nur, dass in beruflichen Bereichen Menschen, die an Epilepsie leiden, gewisse Einschränkungen haben, die auch nachvollziehbar sind. So sind das Führen von Kraftfahrzeugen und Maschinen gesetzlich wie folgt geregelt: der Epilepsieerkrankte muss den Nachweis führen, dass er in den letzten 6 Monaten anfallsfrei war. Generell wird dadurch sicher eine berufliche Karriere in solchen Bereichen sicher erschwert - aber das ist auch völlig im Sinne der Sicherheit und stellt aus meiner Sicht keine Diskriminierung dar.
Für heute erst einmal diese ersten Fragen und Infos.
Viele Grüsse
Mary
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01.03.2008, 16:30
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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ich habe zwar noch nie etwas davon gehört das jemand daran scheitert sein realschulabschluss zu machen ,weil er den puppentest nicht machen kann.oder meinst du das es auf der schule für den beruf ist,das dies ein teil der ausbildung ist.
aber egal wie auch immer.es gibt die möglichkeit des persöhnlichen budget.dies muß sie beantragen ,(ist zur zeit auch noch nicht ausgeschöpft) und kann damit jemand bezahlen der ihr hilft bei der betreuung falls sie durch anfälle nicht in der lage ist die puppe zu betreuen.sie selbst bestimmt für was es eingesetzt wird das geld.das wäre eine möglichkeit.werde diese tage einen ausführlichen bericht darüber hier ins netz schreiben,bin gerade von einer veranstaltung zurückgekommen wo das pers.budget vorgestellt wurde.
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01.03.2008, 20:00
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Zitat:
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Zitat von evma
ich habe zwar noch nie etwas davon gehört das jemand daran scheitert sein realschulabschluss zu machen ,weil er den puppentest nicht machen kann.oder meinst du das es auf der schule für den beruf ist,das dies ein teil der ausbildung ist.
aber egal wie auch immer.es gibt die möglichkeit des persöhnlichen budget.dies muß sie beantragen ,(ist zur zeit auch noch nicht ausgeschöpft) und kann damit jemand bezahlen der ihr hilft bei der betreuung falls sie durch anfälle nicht in der lage ist die puppe zu betreuen.sie selbst bestimmt für was es eingesetzt wird das geld.das wäre eine möglichkeit.werde diese tage einen ausführlichen bericht darüber hier ins netz schreiben,bin gerade von einer veranstaltung zurückgekommen wo das pers.budget vorgestellt wurde.
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... wenn noch gar keine Diagnostik vorliegt, wird sie sicher auch noch gar keinen Schwerbehindertenausweis haben ... da dürfte sie auch keinen Anspruch auf solche Leistungen haben ...
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01.03.2008, 20:15
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Zitat:
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Zitat von Mary
... wenn noch gar keine Diagnostik vorliegt, wird sie sicher auch noch gar keinen Schwerbehindertenausweis haben ... da dürfte sie auch keinen Anspruch auf solche Leistungen haben ...
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wenn sie ihre schule deswegen nicht schaft muß sie ganz schnell einen antrag stellen.ich denke doch das sie einen behindetrenausweis haben wird.das ist ja ganz wichtig.
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