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  #1  
Alt 14.03.2008, 10:04
Benutzerbild von die_elfe1974
die_elfe1974 die_elfe1974 ist offline
Fingerwundschreiber
 
Registriert seit: 17.02.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 588
Unglücklich Rausfall aus der Unfallversicherung

Ich habe für meine Tochter Larissa kurz nach ihrer Geburt eine Unfallverischerung abgeschloßen. Jetzt habe ich durch Mary erfahren, daß es mir passieren kann (und es wird so passieren), daß sie aus der Unfallversicherung rausfallen wird... mit der Begründung, daß sie aufgrund der nun festgestellten geistigen Behinderung, gleich welchen Grades, sie für die Verischerung ein erhöhtes Risiko darstellt.

Und somit habe ich also eine Verischerung zuviel, die mir wohl ohne Probleme gekündigt werden wird. Ich könnte jetzt sagen, da habe ich Geld aus dem Fenster geworfen, aber erst jetzt ist ja die Diagnose gekommen. Also denke ich ist das schon ok so...

Was mich nur wütend macht ist die Diskreminierung in diesem Falle.... nur weil jemand geistig (gleich wie stark) behindert ist, heißt das noch lange nicht, daß nun vermehrt Unfälle passieren. Das hatte sie in den Jahren zuvor ja auch nicht gehabt. Da muß ich ja angst haben, wenn dann mal ein Schaden durch Larissa verursacht wird, daß die Haftpflichverischerung dann sagt "Wir übernehmen die Kosten nicht, weil das kind ist ja geistig behindert"

Das ist was für den ....... Eimer.....!!!!!!
__________________
Optimisten sind Menschen, die die Dinge nicht so tragisch nehmen wie sie sind. (Karl Valentin)

Geändert von die_elfe1974 (14.03.2008 um 10:08 Uhr).
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  #2  
Alt 14.03.2008, 12:17
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.991
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Liebe Elfe,

bei der Haftpflichtversicherung ist es eh so (auch wäre sie nicht geistig behindert) dass nur gezahlt würde, wenn die Aufsichtspflicht verletzt worden wäre. Denn Kinder sind nicht haftbar zu machen ...

Ganz krasser Fall vor Jahren: hatten Kinder mit Sand Autos gewaschen ...

Eltern hatten gesagt, sie hätten ja gerade mal 5 Minuten zuvor nachgeschaut, was die Kinder machen und da war alles ok.

Die Versicherung musste NICHT zahlen, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden war ...

Ärgerlich für die Autobesitzer und klar: der Nachbarschaftsfrieden war danach dauerhaft gestört ...

So ist es nun mal: die Versicherungen sind im Übrigen auch per Gesetz daran gehalten, das Risiko einzugrenzen ... da wird man nichts bewegen können, es sei denn, man findet einen Gruppenversicherer, einen Spezialversicherer, der genau diese Kinder versichert und dadurch sich dann ein gemischtes Risiko in einer Spezialgruppe verschafft ... allerdings werden die Prämien sicher höher ausfallen, als bei anderen Unfallversicherungen - eben aufgrund des erhöhten Grundrisiskos ...

Rauswerfen werden sie Larissa jetzt nicht - aber sie werden nach dem ersten Schaden sicher versuchen, nicht zu zahlen und im Zweifelsfall von ihrem Kündigungsrecht (haben beide Versicherer und Versicherter im Schadenfall) Gebrauch machen ..

Insgesamt ist diese Situation sicher für viele Eltern unbefriedigend - aber leider dennoch keine wirkliche Diskriminierung ... mit Sicherheit gibts eine Statistik, die das belegt ... leider ...

Tröstegrüsse

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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  #3  
Alt 14.03.2008, 13:21
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.991
Standard

Hallo,

ich schiebe noch einmal die Geschichte zu einem Unfallschaden nach, der in der Verwandtschaft passiert ist:

Das Unternehmen ist eines der größten überhaupt (mehr schreib ich jetzt lieber nicht).

Unfallhergang: Kind stürtzt mit dem Fahrrad und kommt mit dem Kopf auf der Bordsteinkante auf. (ist zig Jahre her und damals waren Helme noch nicht so im Gespräch wie heute)

Unfallfolge: Hirnblutung

Das Kind wurde nach HH geflogen und dort behandelt. Es überlebte, litt seit dem unter anderem an einer heftigen Epilepsie.

Die Versicherungsgesellschaft lehnte die Zahlung ab. Begründung: das Kind wäre vermutlich schon zuvor an Epilepsie erkrankt und bei einem Anfall vom Fahrrad gefalllen. Es wurde mit Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug gedroht.

Die Familie klagte sich durch die Instanzen und gewann den Prozeß.

Aber das ist so eine Geschichte, die wirklich passiert ist ...
__________________
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