Gesetzentwurf zur Lockerung des Datenschutzes (DR 16/1339)
Hallo,
anbei der oben genannte Gesetzentwurf. Darin geht es um die Lockerung des
Datenschutzes in den Fällen, in denen die Betreuungsbehörde im Auftrag
des Vormundschaftsgerichts ermitteln muss.
In solchen Fällen sollen die Behörden die erforderlichen Daten ohne schriftliche
Einverständniserklärung der Betroffenen erheben können.
LG
Mary
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