Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
Diskussionen Wo und wie sollte die Politik etwas ändern? Was ist gut geregelt? Vorschläge an die Politiker ...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1  
Alt 12.11.2008, 00:08
Benutzerbild von angelika
angelika angelika ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: rotterdam und wien
Beiträge: 7.502
Standard 13-Jährige Britin erkämpft sich Recht zu sterben

13-Jährige Britin erkämpft sich Recht zu sterben


In Großbritannien hat sich ein 13-jähriges Mädchen das Recht zu sterben erstritten. Hannah Jones, die an Leukämie leidet, entschied sich gegen eine möglicherweise lebensrettende Herztransplantation - gegen den Rat der Ärzte.

"Ich hatte genug von Krankenhäusern und wollte nach Hause", sagte das Mädchen dem "Daily Mirror". Nach einem Gespräch mit der 13-Jährigen ließ die Klinik im westenglischen Hereford von ihren Plänen ab. Das Krankenhaus hatte erwogen, Hannah mit dem Gang vor den Obersten Gerichtshof zu der Operation zu bewegen. Die Familie hofft nun, dass ihre Tochter zumindest noch einmal Weihnachten erleben kann.



Schwerer Herzfehler nach Chemotherapie
Hannah, bei der mit fünf Jahren eine seltene Form der Leukämie diagnostiziert wurde, hat ein Loch im Herz. Dieses hatte sie bekommen, nachdem sie eine Chemotherapie für die Blutkrebsbehandlung hinter sich gebracht hatte.

Das Herz erholte sich aber auch dann nicht, als Hannah die starken Medikamente absetzte. Die Ärzte wollten ihr deshalb ein neues Herz einsetzen - und das notfalls auch per Gerichtsentscheid durchsetzen. Die Kinderschutzbehörde drohte außerdem, Hannah aus der Obhut der Eltern zu nehmen, damit die Transplantation durchgeführt werden könnte. "Sie waren bereit, sie abzuholen. Wir waren alle schockiert", erzählte der 43-jährige Vater Andrew Jones.

"Hannah hat viele Traumata erlebt"
Die Erfolgsaussichten nach der Operation waren unsicher. Die Familie war zuvor über die Risiken der Transplantation aufgeklärt worden: Sie könnte tödlich ausgehen, und das Immunsystem der jungen Patientin könnte derart geschwächt werden, dass sie unter anderem von Medikamenten abhängig bliebe.

"Hannah hat viele Traumata erlebt", sagte der Vater. Seit sie fünf ist, verbrachte sie die meiste Zeit in Krankenhäusern; ihr Herz pumpt nur zehn Prozent der normalen Kapazität. Die Ärzte gaben ihr ohne Transplantation noch ein halbes Jahr zu leben. "Es ist empörend, dass die Leute aus dem Krankenhaus dachten, wir wollten nicht das Beste für unsere Tochter", sagte der Vater.

Seine Tochter habe sehr unter der Vorstellung gelitten, vor Gericht geladen zu werden. In letzter Minute konnte Hannah die Kinderschutzbeamten jedoch überzeugen, dass sie lieber sterben als leiden möchte. "Es war sehr schlimm, eine Entscheidung zu treffen, die du deinem ärgsten Feind nicht wünschst", so der Vater des Mädchens.
__________________
Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,

als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Leben oder sterben lassen angelika Musik- und Filmtipps 0 15.07.2008 21:54
Sterben und Sterbebegleitung evma Infos aus anderen Fachbereichen 9 25.06.2007 13:54
Auch Dummies können sterben micha Medizinische Infos 0 21.10.2005 09:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:00 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.