Keine Entschädigung aus der Portokasse bei Diskriminierung
Berlin (kobinet) Die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, tritt dafür ein, dass es in Sachen Diskriminierung echte Sanktionen und keine "Entschädigung aus der Portokasse" geben darf.
In einer Presseerklärung weist Silvia Schmidt darauf hin, dass das Ende Juni beschlossene Gleichstellungsgesetz die Möglichkeit einer arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Entschädigung bietet. "Freilich wird es in Deutschland nie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe bei Diskriminierungen wie in den USA geben. Aber im Arbeitsrecht beträgt der Schadensersatz nach der Rechtsprechung anderer europäischer Staaten maximal ein Jahresgehalt und wenigstens 30.000 Euro. Im Zivilrecht liegt das Schmerzensgeld bei rund 10.000 Euro", so die Bundestagsabgeordnete. Schmidt tritt daher dafür ein, dass die Höhe des Schadensersatzes und des Schmerzengeldes in Deutschland europäischen Standards entsprechen muss. "Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers und kann Betroffenen helfen, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen", so Silvia Schmidt. "Eine Entschädigung aus der Portokasse wird es nicht geben". omp
Quelle: Rehacare
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