Es ist der erste Fall - und der ist gleich besonders heikel. Mit Verweis auf das neue Antidiskriminierungsgesetz klagen drei Kapitäne gegen die Lufthansa, weil sie bis zum Alter von 65 Jahren fliegen wollen. Dabei ist sogar die Gewerkschaft gegen ein späteres Renteneintrittsalter - aus Sicherheitsgründen.
Hamburg - Die Kläger werfen der Lufthansa vor, dass sie wegen ihres Alters benachteiligt werden. Die Piloten beriefen sich dabei auf das seit August geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wie die "Financial Times Deutschland" berichtet. Die Altersgrenze für Piloten stelle eine "evidente unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des AGG dar", heißt es in der Klageschrift, die dem Blatt vorliegt. Die Kapitäne wollen erreichen, dass sie bis zu einem Alter von 65 Jahren fliegen können. Der Fall werde ab Montag Thema vor dem Frankfurter Arbeitsgericht sein (Az.: 6 Ca 7405/06).

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Lufthansamaschinen am Rhein-Main-Flughafen: Piloten müssen sich regelmäßigen Checks unterziehen
Mit der Verhandlung betreten die Richter juristisches Neuland. Das Urteil könnte als Grundsatzentscheidung auch für andere Branchen von erheblicher Bedeutung sein. Nach "FTD"-Informationen wollen die Kläger letztlich erreichen, dass der Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen wird. "Das könnte ein Präzedenzfall werden, bei dem der EuGH das letzte Wort hat", sagte auch Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn.
Die Lufthansa lehnt es ab, ihre Piloten länger zu beschäftigen und verweist auf den bestehenden Tarifvertrag sowie bereits gefallene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Ein Sprecher der Fluglinie erklärte: "Wir halten uns an alle Verträge." Auch das Gleichhandlungsgesetz lasse überdies in bestimmten Fällen eine Altersbeschränkung zu.
Das sehen die Kläger anders: "Das Gesetzt erlaubt nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, und zwar nur dann, wenn diese erforderlich ist", heißt es in dem Bericht zufolge in der Schrift. Das Gesetz gestattet es Piloten theoretisch, ihren Beruf bis zum 65. Lebensjahr auszuüben. Außerdem bedarf es für die Lizenz ohnehin regelmäßiger medizinischer und technischer Checks. Allerdings weist auch die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit ein späteres Renteneintrittsalter aus Sicherheitsgründen zurück. "Wir halten es für sinnvoll mit 60 aufzuhören", sagte ein Sprecher.
Das Gleichbehandlungsgesetz ist vor kurzem erst beschlossen worden, um entsprechende EU-Vorgaben zu erfüllen. Es war von Anfang an umstritten, weil es nach Ansicht von Kritikern viel zu streng ausgefallen und eigentlich unerfüllbar ist. Unter anderem hatte Bundespräsident Horst Köhler Zweifel an der Sinnhaftigkeit der neuen Regeln: Er zögerte lange, bevor er seine Unterschrift unter das Gesetz setzte.
Quelle: Spiegel-online