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Zitat von andrea 2
hat man mit dem buchstaben H dann nicht auch fahrten im öffentl. verkehrsmittel gratis?auch für begleitperson,oder ist das auf bestimmte km festgelegt?
auch in der schule gilt dann glaub ein anderes benotungssystem oder?allso bei meiner tochter (ihr fehlt der r.unterarm) wurde es zumindest in der letzten schulzeit(vor war mir das nicht bekannt) anders benotet ,sprich für einige arbeiten musste man ihr mehr zeit einräumen,in sport setze sich die note anders zusammen
mir ist auch bekannt das sie mal antrag auf bezahlung eines führerscheins stellen kann,sogar auf umbau eines autos oder anschaffung wenn sie dies beruflich nutzen/brauchen würde
einen antrag auf eingliederunghilfe für seel .oder körperl. behinderte kann sie stellen ,welche vorteile ihr das bringt bin ich aber auch erst am rausfinden
im kündigungsschutz ändert sich auch einiges wenn man einen schwerbehindertenausweis hat
ausserdem kann man als eltern/oder angehörige pflegegeld beantragen was finanziell auch was bringt zumal dies auch nicht am hartz geld angerechnet werden darf,die höhe ist aber immer vom % der behinderung und pflegestufe abhängig
aber wie sieht es mit bekleidungsgeld aus(gibts ja nun nicht mehr)aber einige behinderte haben da ja auch einen höheren verbrauch an kleidung
kennt sich da jemand vielleicht aus??
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hallo andrea.mit den buchstaben h hast du nur ermässigung bei steuer h sagt aus hilflos nichts über zug und bus. du bekommst mit den h steuererleichterung .zugfrei im umkreis von 50km des heimatortes kann man beim versorgungsamt beantragen in nahverbindungszügen oder bussen deutschlandsweit.zum beispiel du fährst von heiligenhafen nach münchen immer im nahverkehrszug da kannst du umsonst fahren andere züge im umkreis heiligenhafen 50km umsonst
hat man den buchstaben b ist begleitung frei egal wo gilt für ganz deutschland
die schulischen leistungen haben nichts mit dne buchstaben h zu tun sondern allgemein ob ein kind einen ausweis hat.so können eltern und lehrer zusatzkräfte für die kids anfordern.fehlzeiten werden anderst berücksicht.es gilt auch eine längere schulzeit bzw die möglichkeite dazu
pflegegeld kann man beantragen und der dienst von der kasse kommt prüfen in wie weit ein mehraufwand besteht und entscheidet ob man pflegegel und in welche rhöhe erhält
es gibt möglichkeiten auf grund der eingliederunsghilfe den füherschein zu machen.genauso notwendige umbauten im falle deiner tochter einhändig würde es auf jeden fall bezuschust werden.
gerade im fallle deiner tochter rate ich dir dringend pflegegeld oder grundsicherungsrente zu beantragen
so jetzt ruf ich dich abe ran wird sonst zu viel zu schreiben