Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
  #1  
Alt 01.06.2005, 23:38
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.992
Standard Was versteht man unter Behinderung?

[h2]1. Was versteht man unter "Behinderung"[/h2]
[h4]Allgemeines[/h4]
Im Jahre 1980 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation / WHO) die "Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen" (ICIHD), die sich als Krankheitsfolgenmodell definierte.

Als Nachfolgerin verabschiedete die Vollversammlung der WHO im Mai 2001 die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (International Classification of Functioning, Disability and Health / ICF), ein bio-psycho-soziales Modell, das erheblich erweitert und der Lebenswirklichkeit der Betroffenen angepasst wurde. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund berücksichtigt im Zusammenhang mit Umweltfaktoren und personenbezogenen Faktoren.

Die Veröffentlichung der deutschen Fassung durch das Deutsche Institut für Medizinische Rehabilitation und Information (DIMDI) steht unmittelbar bevor. Ein Entwurf der deutschsprachigen Übersetzung findet man zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre im Internet unter: www.dimdi.de/de/klassi/ICF/index.html

Der Begriff der Behinderung im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Der Begriff der Behinderung ist in § 2 SGB IX im Sinne des Teilhabegedankens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen für alle Leistungsträger (siehe Kapitel 2.1) gleichlautend formuliert. Er lehnt sich an die Begriffsbestimmung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an und orientiert sich nicht mehr an behinderungsbedingten Defiziten, sondern stellt die Möglichkeit oder Beeinträchtigung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft in den Vordergrund.
Nach § 2 Absatz 1 sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertenrechts sind nach § 2 Absatz 2 und 3 Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden können behinderte Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, jedoch mehr als 30 vorliegt, sofern die Gleichstellung Voraussetzung für die Erlangung oder Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist.


[h4]1.1 Formen der Behinderung[/H4]

1.1.1 Körperliche Behinderungen

- äußerlich sichtbare Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungssystems (Gliedmaßenfehlbildungen, Schädigung und Verlust von Gliedmaßen)
- Schädigung des Nervensystems wie z. B. Querschnittlähmung bei umfassender Schädigung des Rückenmarks
- Spaltbildung des Gesichtes oder des Rumpfes (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Spina bifida)
- Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut
- Behinderung infolge von Gefäß- oder Herzerkrankungen, Stoffwechselstörungen oder Erkrankungen des Nervensystems
- Behinderungen infolge von Erkrankungen durch bösartige Neubildungen
- Blindheit oder erhebliche Sehminderung
- Gehörlosigkeit oder erhebliche Hörminderung
- Störungen des Stimm-, Sprech- und Sprachvermögens


1.1.2 Geistige Behinderungen

- Folge einer deutlichen Beeinträchtigung der intellektuellen Funktionen, der Persönlichkeitsentwicklung
und des Sozialverhaltens. Der mit einem Intelligenztest ermittelte Intelligenz-Quotient (IQ) beträgt in der
Regel weniger als 50. Pränatal entstandene Entwicklungsstörungen sind die wichtigsten Ursachen geistiger Behinderung (z.B. Genmutationen, Chromosomenaberrationen)
- Bei den meisten geistig behinderten Kindern ist bereits die statomotorische Entwicklung (Sitzen, Stehen, Laufen) verzögert. Frühzeitig fällt eine Abweichung im Sozialverhalten auf (mangelnder Kontakt, verzögertes Reaktionsvermögen, eingeschränktes Interesse). Die sprachliche Entwicklung erfolgt langsam oder bleibt aus.
- Die Verrichtungen des täglichen Lebens werden erst nach entsprechender Anleitung beherrscht; vielfach setzt das stetige Begleitung voraus.


1.1.3 Seelische Behinderungen

- körperlich nicht begründbare Psychosen
- seelische Störungen als Folge von Krankheiten und Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von
anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Verhaltens- und emotionale Störungen
- Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen


1.1.4 Mehrfachbehinderungen

Koppelung von Behinderungen verschiedenartiger, unabhängiger Funktionssysteme (Körperbehinderungen
und seelisch-geistige, neurologische Erkrankungen/Behinderungen). In der Regel Folge eines frühkindlichen Hirnschadens. Nachgeburtliche Ursachen: Folgen von Hirnverletzungen, Enzephalitiden, Meningitiden, kardiopulmonaler Insuffizienz.


1.1.5 Entwicklungsverzögerungen

- Eine Entwicklungsverzögerung liegt vor, wenn der Entwicklungsstand eines Kindes nicht der Altersnorm
entsprechend ist. Der Entwicklungsrückstand kann jedoch durch entsprechende Nachreife aufgeholt
werden. Fördermaßnahmen unterstützen den Prozess der Nachreife.
- Entwicklungsverzögerungen können aber auch zu weitergehenden Beeinträchtigungen führen.

Die Entwicklungsrückstände können Teilbereiche betreffen und zu Teilleistungsstörungen führen, z.B. Entwicklungsstörungen der Sprache, der motorischen Funktion, Lese-Rechtschreib-Störungen oder als allgemeine Entwicklungsverzögerung alle Entwicklungsbereiche betreffen.


1.1.6 Lernbehinderung

Lernbehinderung ist keine eindeutig umrissene, definierte Behinderungsform wie etwa Sinnes- oder Körperbehinderungen.
Es handelt sich dabei um einen Arbeitsbegriff, durch den ein Anspruch auf spezifische Hilfestellung für junge Menschen signalisiert wird, die längerfristig erheblichen Beeinträchtigungen in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten unterliegen. Dabei wird sowohl im schulischen als auch beruflichen Bereich in einem Feststellungsverfahren stets im Einzelfall entschieden werden müssen, ob und in welcher Weise besondere Hilfe zu leisten ist. Heute ist klar und unbestritten, dass Lernbehinderungen ebenso wie Leistungs- und Intelligenzrückstände durch vielerlei Einflüsse zustande kommen und im Verlauf der individuellen Entwicklung verstärkt, aber auch über gezielte Hilfe vermindert werden können. Damit steht im Vordergrund derzeitiger pädagogischer und rehabilitativer Bemühungen der Aspekt der Fördermöglichkeiten. Bei einer Lernbehinderung ist eine individuelle und differenzierte Diagnostik erforderlich, um die Problemlage des behinderten Kindes und Jugendlichen zu erkennen. Erst dann kann pädagogisch-rehabilitativ an entsprechenden Lern- und Tätigkeitsorten gezielt gefördert werden.

Die meisten Bundesländer sind dazu übergegangen, nicht mehr von "Schulen für Lernbehinderte" zu sprechen, sondern von Förderschulen.

Ebenso wird eingeräumt, dass hier Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten sind, das heißt Kinder und Jugendliche, die spezifischer Unterstützung bedürfen, um ihren Bildungsmöglichkeiten gerecht werden zu können.

(Quelle: "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund", © Gesundheitsamt Dortmund)


__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.04.2006, 16:26
robi robi ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 21.08.2005
Beiträge: 12
Standard Lernbehinderung gibt es nicht bei erwachsene?

ist diese behinderung zeitlich begrenzt??? frage ich mich? oder hat das was mit unserem schulsystem zu tun? möchte der staat sieben um die elte besser zu erkennen?? ober um besser füh auszugrenzen?
oder be-hindern statt zu ent-hinderung?
mfg
robi
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.07.2006, 13:30
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard wann zählt etwas als behinderung nach dem gesetzt

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gesetzesziel
</STRONG>Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

§ 3 Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist


Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.12.2006, 09:50
vienetta vienetta ist offline
Gast
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 3.585
Standard

Hab auch noch was gefunden http://www.behinderung.org/definit.htm
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.12.2006, 12:24
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

die seite ist klasse danke
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Fußball WM der Menschen mit Behinderung 2006 Tinka Behindertensport 1 30.05.2006 08:30
Behinderung und Diabetes (Teil 1) micha Pharmazeutische Infos 5 19.04.2006 13:11
Buchtipp: Alltag mit Behinderung Nancy Büchertipps 1 03.04.2006 06:41
Leben mit Behinderung Nancy Unsortiertes (Behinderungen) 3 24.03.2006 18:12
Desktop für Menschen mit geistiger Behinderung Nancy Selbstbestimmt Leben 1 23.03.2006 15:30


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:45 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.