
14.11.2007, 19:59
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Geistige Behinderung
Geistige Behinderung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Klassifikation nach ICD-10F70Leichte IntelligenzminderungF71Mittelgradige IntelligenzminderungF72Schwere IntelligenzminderungF73Schwerste IntelligenzminderungF78Andere IntelligenzminderungF79Nicht näher bezeichnete IntelligenzminderungCD-10 online (WHO-Version 2006
Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens.
Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig. Medizinisch orientierte Definitionen sprechen von einer Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. So bezeichnet auch die International Classification of Diseases (ICD-10) dieses Phänomen als Intelligenzminderung (F70-79). Demnach lässt sich - rein auf die Intelligenz bezogen - eine geistige Behinderung quasi als Steigerung und Erweiterung der Lernbehinderung verstehen. In anderen Definitionen rückt statt der Intelligenz eher die Interaktion des betroffenen Menschen mit seiner Umwelt in den Blick.
Der alters- oder krankheitsbedingte Verlust einmal besessener Fähigkeiten (und damit auch der Intelligenz) wird als Demenz bezeichnet.
quelle .wikipedia
Geändert von evma (08.08.2008 um 16:48 Uhr).
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14.11.2007, 20:02
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Synonyme und Sprachgebrauch Schwachsinn ist ein mittlerweile längst veralteteter Fachbegriff für eine Geistige Behinderung oder besser, nach aktueller Nomenklatur, "Intelligenzminderung". Die alten Begriffe Debilität (von lat. debilitas, Schwäche), Imbezillität (von lat. imbezillus, der einer Krücke bedürftige Schwache) und Idiotie (von gr. idiotes, eigentümlich, seltsam) bezeichneten unterschiedliche Grade des Schwachsinns; nach heutiger Nomenklatur entspricht die Debilität einer leichten (ICD-10 F 70), die Imbezillität einer mittelgradigen (F 71) und schweren (F 72) und die Idiotie einer schwersten Intelligenzminderung (F 73). Die alten Begriffe sind schon lange vollständig aus der Fachsprache verschwunden. Die Begriffe Idiotie und Debilität (weniger Imbezilität) fanden als Schimpfwörter Eingang in die Alltagssprache und waren daher zuletzt aufgrund dieser negativen Konnotation gar nicht mehr fachsprachlich verwendbar. Der Begriff Schwachsinn ist auch inhaltlich ungeeignet, weil er nur kleine Teilaspekte der geistigen Behinderung bezeichnet, die man früher fälschlicherweise als wesentlich für die Behinderung ansah.
Der Begriff Schwachsinn findet sich noch im Strafgesetzbuch (StGB)der Bundesrepublik Deutschland(§ 20StGB "Schuldunfähigkeit wegen seelischen Störungen"). Im Betreuungsrecht, das erst 1992 eingeführt wurde, wird demgegenüber der modernere Begriff der geistigen Behinderung in § 1896 BGB verwendet. Der aktuelle Begriff der "Intelligenzminderung" hat noch keinen Eingang in Gesetzestexte gefunden.
Auch der Sprachgebrauch im Umgang mit Menschen, die diese Behinderunghaben, hat sich deutlich gewandelt. So wurde in den 1960er Jahren noch von „geistig Behinderten“ oder „Schwachsinnigen“ gesprochen. Da diese Formulierungen jedoch die Behinderung vor dem Menschen betonen und diesen damit stigmatisieren, wurde später vom „Menschen mit geistiger Behinderung“ gesprochen. Damit wird der Mensch in den Vordergrund gestellt und die geistige Behinderung ist eine von vielen Eigenschaften. In der DDR wurde der Begriff teilweise durch „psychische Behinderung“ ersetzt, da man die Psyche in ihrer Eigenschaft als Körperfunktion unterstreichen wollte und nicht als geistige, körperunabhängige Eigenschaft verstand. Beide Begriffe sind noch gebräuchlich, werden als konnotativ neutral verwendet, bezeichnen jedoch leicht unterschiedliche Dinge, denn die „psychische Behinderung“ bezeichnet auch psychiatrische Krankheitsbilder, die nicht oder unwesentlich mit einer Intelligenzminderung einher gehen, die Person aber in ihrer Alltagstüchtigkeit beeinträchtigen. So können ausgeprägte depressive Syndrome - durch Antriebsminderung, Interessenverlust und Konzentrationsminderung - die Lern- und Leistungsfähigkeit soweit behindern, dass man von einer "depressiven Pseudodemenz" spricht, wobei eine „geistige“ Behinderung nach heutigen Begriffsverständnis aber keineswegs vorliegt.
Auch Sichtweisen, die eine Behinderung als soziale und weniger als personale Kategorieansehen, haben die Sichtweise von geistiger Behinderung gewandelt. So unterscheidet die Weltgesundheitsorganisation(WHO) 2001 zwischen der ursächlichen Schädigung, der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Aktivität, der Beeinträchtigung der Teilhabe in einem Lebensbereich oder einer Lebenssituation, sowie den Umfeldfaktoren in der physikalischen, sozialen und einstellungsbezogenen Umwelt. Damit muss eine Schädigung oder eine Aktivitätsbeeinträchtigung nicht zwingend zu einer sozialen Beeinträchtigung und damit Behinderung führen.
In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenzvon 1994 und 1998 wird vom Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Zielgebiet der Sonderpädagogen gesprochen. Als Bezeichnung für entsprechende Schüler wird weiterhin Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung verwendet; es tauchen jedoch vereinzelt schon Bezeichnungen auf wie Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung oder Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung.
Von einigen Autoren und zunehmend auch Vertretern verschiedener pädagogischer Richtungen wie Sonderpädagogik, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik wird der Begriff kognitive Behinderung bevorzugt.
Geändert von evma (08.08.2008 um 16:52 Uhr).
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14.11.2007, 20:03
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Diagnose und Differentialdiagnose
Eine Diagnose der geistigen Behinderung bezieht sich oft auf die Messung einer deutlichen Intelligenzminderung mit Hilfe standardisierter Intelligenztests. Ein Intelligenzquotient (IQ) im Bereich von 70 bis 85 gilt als unterdurchschnittlich; in diesem Fall spricht man von einer Lernbehinderung Ein IQ unter 70 bedingt dann die Diagnose der geistigen Behinderung. Eine weitere Unterteilung dieses Bereiches wird von manchen Autoren als obsolet angesehen, da es keine Messverfahren gibt, die hier valide und reliable Ergebnisse mit der nötigen Trennschärfe ergeben.
Ist die Durchführung eines Intelligenztests zum Beispiel wegen einer körperlichen Behinderung oder einer Verhaltensstörung nicht möglich, werden andere Tests durchgeführt (zum Beispiel selbstständiges Essen und Trinken, Arbeitsproben, selbstständiges Ankleiden). Im Bereich der geringsten Intelligenzleistungen, die bei schweren Krankheitsbildern, Verwachsungen im Gehirn oder kriegsbedingt zerstörten Hirnteilen auftreten, wurde früher die Konditionierbarkeit auf bestimmte Reize diagnostisch verwendet. So ließen sich früher als imbezill bezeichnete Patienten mit positiven Reize oder regelmäßigen Gewohnheiten (Süßigkeiten, Essenszeiten) konditionieren, wo hingegen bei einem IQ unter 20 (Idiotie) nur noch aversive Reize mit einer Vermeidungsreaktion verbunden werden konnten. Klinisch wurde die Diagnose vor allem im Sinn einer Grenzangabe (z.B. grenzdebil) verwendet, obgleich auch eine Skalierung mit Punktwerten vornehmbar war. Die Angaben verloren daher im unteren Bereich ihren Wert als Verteilungsfunktion und waren eine reine diagnostische Klasse.
Auch heute ist die Zuschreibung einer geistigen Behinderung anhand einer Intelligenzmessung sehr umstritten. Mittlerweile ist sie einer individuellen Einzelfallbeschreibung im Rahmen einer systemischen Analyse der Mensch-Umfeld-Verhältnisse gewichen, wobei IQ-Tests zwar regelmäßig durchgeführt, aber nicht als alleiniger Wert interpretiert werden (dürfen).
Einige Krankheits- oder Behinderungsbilder ähneln oberflächlich der geistigen Behinderung, sind jedoch im Sinne einer Differentialdiagnose von ihr zu unterscheiden. Das ist zum Beispiel der frühkindliche Autismus, die psycho-soziale Deprivation (auch Deprivationssyndrom oder Hospitalismus), die Demenz oder auch hirnorganische Krankheiten. Auch die so genannte Pseudodebilität (auch: Pseudodemenz, beim Erwachsenen Ganser-Syndrom) ist von der geistigen Behinderung zu unterscheiden, denn hier ist die kognitive Beeinträchtigung Konversionssymptom. Die hauptsächlichen Unterscheidungen bestehen darin, dass die geistige Behinderung von Anfang an besteht, dass keine Wahnsymptome vorhanden sind und dass das Sozialverhalten nicht autistisch ist.
Geändert von evma (09.08.2008 um 01:37 Uhr).
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14.11.2007, 20:04
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Symptome Am auffälligsten sind die Lernschwierigkeiten in der Schule, die Verzögerung der kognitiv-intellektuellen Entwicklung im Kindesalter und das herabgesetzte Abstraktionsvermögen (z. B. Hängenbleiben am Detail oder am sinnlich Wahrgenommenen, Leichtgläubigkeit). Nicht nur die durchschnittlich maximal erreichbare Intelligenz, sondern teilweise auch das Anpassungsvermögen und die soziale und emotionale Reife sind beeinträchtigt.
Eine geistige Behinderung ist häufig mit anderen Besonderheiten verbunden (z.B. Autismus, Fehlbildungen des Gehirns, Lernstörungen, Beeinträchtigung der Motorik und der Sprache). Sie beeinflusst nicht die Fähigkeit, Gefühle zu empfinden wie z. B. Freude, Wut oder Leid (vgl. kognitive Behinderung), jedoch zum Teil die Fähigkeit, mit diesen Gefühlen umzugehen und sie (lautsprachlich) zu kommunizieren.
Die Lebenserwartung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in der Regel nicht geringer als die von Menschen ohne eine geistige Behinderung. Bei einigen Syndromen gehen geistige Behinderungen jedoch mit zum Teil schwer wiegenden Beeinträchtigungen im körperlich-organischen Bereich einher, die sich teils nur im Einzelfall, teils jedoch auch generell (behinderungsspezifisch) negativ auf die Lebenserwartung auswirken.
Geändert von evma (08.08.2008 um 16:57 Uhr).
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14.11.2007, 20:05
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Grade der geistigen Behinderung Die ICD-10-Klassifikation teilt die geistige Behinderung in verschiedene Grade ein. Dies sind: - Leichte geistige Behinderung (auch leichte Intelligenzminderung, früher Debilität, ICD-10 F70
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 50 und 69. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten in der Schule und erreichen als Erwachsene ein Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren. Viele Erwachsene können arbeiten, gute soziale Beziehungen pflegen und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten. - Mittelgradige geistige Behinderung (auch mittelgradige Intelligenzminderung, früher Imbezillität), ICD-10 F71
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 35 und 49. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von 6 bis unter 9 Jahren. Es kommt zu deutlichen Entwicklungsverzögerungen in der Kindheit. Die meisten können aber ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreichen und eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit und Ausbildung erwerben. Erwachsene brauchen in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung im täglichen Leben und bei der Arbeit. - Schwere geistige Behinderung (auch schwere Intelligenzminderung, früher Imbezillität), ICD-10 F72
Der Intelligenzquotient liegt zwischen 20 und 34. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von 3 bis unter 6 Jahren. Da die Betroffenen nicht lesen und schreiben lernen und keine allgemeinbildende Schule besuchen können, besuchen sie eine Sonderschule (auch Förderschule), wo sie lebenspraktische Bildung erhalten. Andauernde Unterstützung ist nötig. - Schwerste geistige Behinderung (auch schwerste Intelligenzminderung, früher Idiotie), ICD-10 F73
Der Intelligenzquotient liegt unter 20. Dies entspricht beim Erwachsenen einem Intelligenzalter von unter 3 Jahren. Die eigene Versorgung, Kontinenz, Kommunikation und Beweglichkeit sind hochgradig beeinträchtigt. - Dissoziierte Intelligenz, ICD-10 F74
Es besteht eine deutliche Diskrepanz von mindestens 15 IQ-Punkten z. B. zwischen Sprach-IQ und Handlungs-IQ. - Andere geistige Behinderung (auch andere Intelligenzminderung), ICD-10 F78
Diese Kategorie sollte nur verwendet werden, wenn die Beurteilung der Intelligenzminderung mit Hilfe der üblichen Verfahren wegen begleitender sensorischer oder körperlicher Beeinträchtigungen besonders schwierig oder unmöglich ist, wie bei Blinden, Taubstummen, schwer verhaltensgestörten oder körperlich behinderten Personen. - Nicht näher bezeichnete geistige Behinderung (auch nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung), ICD-10 F 79
Die Informationen sind nicht ausreichend, die Intelligenzminderung in eine der oben genannten Kategorien einzuordnen.
Geändert von evma (08.08.2008 um 16:56 Uhr).
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14.11.2007, 20:06
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Ursachen
Als Ursachen für eine geistige Behinderung gelten zum einen endogene Faktoren, die meist eine erbliche Grundlage (Erbkrankheiten oder Chromosomen-Besonderheiten wie z. B. Down-Syndrom, Sotos-Syndrom oder Katzenschrei-Syndrom aufweisen.
Unter den exogenen Faktoren werden erworbene cerebralen Schädigungen (z. B. durch Unfall, Sauerstoffmangel während der Geburt, Gehirnentzündung/ Hirnhautentzündungoder Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, Strahlung) zusammengefasst.
Eindeutige Ursachenzuschreibungen sind mitunter schwierig, manchmal unmöglich. In vielen Fällen sind sie in Form einer „Schuldzuschreibung“ auch für eine rechtzeitige Förderung eher hinderlich und kontraproduktiv.
Geändert von evma (08.08.2008 um 16:59 Uhr).
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14.11.2007, 20:07
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Förderung Um Kinder mit einer geistigen Behinderung in ihrer Entwicklung bestmöglich zu fördern, absolvieren sie oft mit einem möglichst frühen Beginn eine gezielte Frühförderung.
Selbstverständlich stehen ihnen im entsprechenden Alter Kindergärten offen; mancherorts gibt es integrative Einrichtungen oder spezielle Sonderkindergärten.
Da in Deutschland das Schulrecht eine Pflicht zum Besuch einer Schule für alle Kinder und Jugendlichen vorsieht, beträgt die Schulpflichtzeit auch bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung insgesamt zwölf Jahre (inklusive Berufsschulstufe). Diese Zeit kann jedoch aufgrund besonderer Umstände (z. B. noch zu erwartender Leistungsentfaltungen) um mehrere Jahre verlängert werden.
Sprach man bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts Menschen mit einer geistigen Behinderung noch weitgehend die Fähigkeit zur Bildung ab, so entstanden im Laufe der Jahre ab etwa 1960 mehr und mehr spezielle Sonderschulen Die traditionelle Bezeichnung der Sonderschule für geistig Behinderte wird in den einzelnen Bundesländern mittlerweile durch andere Bezeichnungen abgelöst. Spätestens seit den 1990er Jahren bemüht man sich um eine schulische Integration auch von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung: sie besuchen Regelschulen Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern (Skandinavien, Italien, Frankreich), die eine Integrationsrate von teilweise über 80 Prozent erreichen, beträgt in Deutschland der Anteil der Schüler mit einer geistigen Behinderung, die in eine Sonderschule gehen, 97 Prozent, lediglich 3 Prozent werden integrativ beschult.[1]
Eine neue Form, ihrer Einbeziehung in die Gesellschaft zu erleichtern, ist die Personzentrierte Planung. Im Zuge der Integrationsbewegung ist auch eine Erwachsenenbildung für Menschen mit einer geistigen Behinderung vielerorts Realität geworden.
Im Bereich der Pädagogik kümmert sich die Geistigbehindertenpädagogik als Teilgebiet der Sonderpädagogik oder auch Heilpädagogik wissenschaftlich um die Belange von Menschen mit einer geistigen Behinderung .
Geändert von evma (08.08.2008 um 17:01 Uhr).
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14.11.2007, 20:08
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Arbeits- und WohnsituationMenschen mit einer geistigen Behinderung ein möglichst autonomes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, schließt auch die Forderung nach einer angemessenen Arbeits- und Wohnsituation ein. Mit zunehmendem Schweregrad der Behinderung wächst allerdings der Bedarf an Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen: Mobilitä, Kontinenz oder Kommunikation können bis hin zur Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt sein.
Spätestens mit der Gründung von speziellen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) seit den 1960er Jahren gab es flächendeckend in Deutschland entsprechende Arbeitsplätze des zweiten Arbeitsmarktes. Zunehmend arbeiten Menschen mit einer geistigen Behinderung auch in „normalen“ Arbeitsstellen des ersten Arbeitsmarktes oder in Integrationsbetrieben.
Menschen mit geistiger Behinderung werden heute in der Regel nicht mehr in Anstalten oder Krankenhäusern untergebracht, was früher zur Ausgrenzung und regelmäßig zu Hospitalismusführte. Moderne Wohnformen sollen nur die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Selbstbestimmung fördern. Die Möglichkeiten umfassen das betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft, das Wohnheim mit individueller Betreuung und Assistenz, das Wohnen in Pflegefamilien (Beispiel: Geel), in integrativen Dörfern (Beispiel: evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg), oder auch in integrativen Wohngemeinschaften (z.B. in München).
Während die Aufnahme einer Arbeitsstelle in der Regel nach der Schule erfolgt, verbleiben viele junge Erwachsene noch für viele Jahre in ihrer Ursprungsfamilie.
Geändert von evma (08.08.2008 um 17:02 Uhr).
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14.11.2007, 20:08
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Rechtslage Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung wird das Recht der Teilnahme am öffentlichen Leben nicht abgesprochen. Eine Entmündigung, eine Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr. Bei Zweifeln an der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung kann das zuständige Amtsgericht für die jeweilige Person eine Betreuung durch andere einrichten.
Eine Schuldfähigkeit im Strafrecht, eine Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Zivilrecht oder eine Handlungsfähigkeit im Verwaltungsrecht werden allerdings Menschen mit geistiger Behinderung häufig abgesprochen. Entsprechende Regelungen enthalten §§19-21 StGB, §§104–113 und §§827-832 BGB.
Geändert von evma (08.08.2008 um 17:03 Uhr).
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