Hallo,
in einem Forum für Musiktherapeuten wurde gefragt, ob ein Therapeut die Ideen zu Behandlungskonzepten (Übungen, Folgen usw.) als geistiges Eigentum schützen lassen könne.
Vielleicht fragt sich das gerade auch ein Besucher unseres Forums. Da die Antwort in Zusammenarbeit mit einem anderen Netzwerkler gegeben wurde, auch hier dazu die Information zu der Thematik:
Ein Patentanwalt ließ uns Abhandlungen zum Patent- und Urheberrecht zukommen (das können aktive Netzwerkler kostenlos bei mir anfordern).
Der Einfachheit halber hier das Zitat aus der Email ...
Zitat:
Heilverfahren sind nach meiner unverbindlichen Meinung grundsätzlich
nicht schutzfähig, aber...
gerade die Musiktherapie dürfte in vielen Fällen künstlerische Elemente
enthalten, z. B. Musikzusammenstellungen, die als solche unter das Urheberrecht
fallen könnten.
Das bedarf der Prüfung im Einzelfall, für die ich nicht zur Verfügung
stehe.
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Ich möchte mich an dieser Stelle auch herzlich für diese Auskunft bedanken.
Viele Grüsse
Mary