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  #1  
Alt 06.07.2008, 20:53
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard Behinderte Kinder und Jugendliche haben Recht auf Spezialfahrräder

Die gesetzlichen Krankenversicherungen(GKV) müssen behinderten Kindern und Jugendlichen Spezialfahrräder oder Rollstühle bezahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in 2 Urteilen festgestellt, dass der Drang nach Bewegung und das Erleben von Raum und Geschwindigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu den Grundbedürfnissen gehört. Mit dieser Begründung argumentieren Richter des BSG und sprachen einem heute 14-jährigen querschnittsgelähmten Jungen aus baden- Württemberg ein handbetriebenes Rollstuhl-Bike
( Az.: B 3 KF 9/97 ) und einem ebenfalls behindertem Gleichaltrigen aus Westfalen ein Tandemfahrrad
( Az.: B 8 KN 13/97 ) auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu.
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  #2  
Alt 31.05.2009, 18:47
Mikemama Mikemama ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Am Bodensee
Beiträge: 7
Standard Erstaunt...

Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet Handbikes zu bezahlen?? Mike ist nämlich Querschnittgelähmt und er hat trotz allem Spaß an der Bewegung.
Freut mich sehr zu hören das die Krankenkasse soetwas bezahlen muss.
Wie funktioniert das genau mit antrag stellen und so weiter?
Reicht da ein Schreiben an´die kasse?

Liebe Grüße von Mikemama
__________________
Es ist keine Gabe Gesund zu sein sondern ein Geschenk das einem jederzeit genommen werden kann! Geht sorgsam damit um!
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