hallo micha,
du bringst mit deinem letzten satz die sache genau auf den punkt:
"Dies ist, wie gesagt, mein aktueller Stand, gültig für NRW!"
nichts ist allgemein gültig und offenbar ist alles möglich.
bei einem infoabend durch die aok -rp nannten drei teilnehmer jeweils ihre kk und alle drei bekamen unterschiedliche verbrauchsmaterialien gezahlt.
eine mutter musste sich die windeln bereits bei der sozialstation holen.
handschuhe werden übernommen, wenn sie zum schutz des patienten sind - z.b. zum absaugen über´s tracheostoma - nicht jedoch zum schutz der pflegeperson - z.b. für die körperpflege.
aber auch das kann anders sein.
kein grund zum verzweifeln ! lg, moni