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Hilfsmittel & Nützliches Hier können zu Hilfsmitteln und nützlichen Produkten, die nicht als Hilfsmittel gelten, gepostet werden.

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  #1  
Alt 15.03.2006, 10:46
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard behindertenfahrrad

Bundessozialgericht: Krankenkasse muss behindertengerechtes Dreirad zahlen
Ob die Krankenkassen sogenannte Behindertenfahrräder als Hilfsmittel bezahlen müssen, ist immer wieder umstritten. Das Bundessozialgericht hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der nachfolgend kurz dargestellt werden soll:

Kläger war ein 1989 geborenes Kind, das an den Folgen einer Frühgeburt mit Sauerstoffmangel litt. Neben einer Fußfehlstellung (Klumpfuß) waren die Beine teilweise gelähmt und es bestand eine Fehlbildung an der linken Hand. Ein handelsübliches Fahrrad kann der Kläger nicht nutzen.

1999 beantragten die Eltern bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Dreirad. Die Krankenkasse lehnte dies mit dem Hinweis ab, der Kläger könne Wegstrecken bis zu 2.000 m mit den vorhandenen Beinschienen zurücklegen.
Für die medizinische Behandlung sei das Dreirad entbehrlich, da der Kläger wöchentlich krankengymnastische Behandlungen erhalte.

Mit dieser Entscheidungen gaben sich die Eltern nicht zufrieden und klagten vor dem Sozialgericht. Dies gab zunächst der Krankenkasse Recht und meinte, die eingeschränkte Gehfähigkeit des Klägers sei durch die vorhandenen Hilfsmittel ausreichend ausgeglichen.

Die Eltern nahmen auch diese Entscheidung nicht hin und legten Berufung gegen das Urteil beim Landessozialgericht ein. Die Richter hoben hier das Urteil des Sozialgerichtes auf und verurteilten die Krankenkasse zur Kostenübernahme. Zur Begründung führte das Landessozialgericht an, dass ein Behindertenfahrrad zwar grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehört, bei Kindern aber eine Ausnahme gemacht werden müsse. Kindern sei über die bloße Bewegung hinaus ein Grundbedürfnis nach sozialem Kontakt mit Gleichaltrigen zur Vermeidung von Isolation zuzubilligen. Die schließe ein, dass Kindern die Möglichkeit der Teilnahme an der üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger ermöglicht werden müsse.

Mit dieser Entscheidung wollte sich nun wiederum die Krankenkasse nicht zufrieden geben und legte beim Bundessozialgericht Revision ein. Das Gericht bestätigte allerdings die getroffene Entscheidung mit Urteil vom 23.07.2002, Az.: B 3 KR 3/02R. Die Krankenkasse muss die Kosten für ein behindertengerechtes Dreirad in Höhe von ca. 2.100,00 € zahlen.



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  #2  
Alt 15.03.2006, 12:06
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

Kim hatte auch ein Behindertendreirad.
Bei Kindern wurde das Hilfsmittel ohne Probleme übernommen.

Dem Dreirad entwachsen lehnte die BEK hier aber eine
Übernahme bei Erwachsenen ab, da bei Behinderten nach Vollendung
des 18.Lebensjahres dies nicht mehr bewilligt wird.
(Auch mit der Begründung, daß Kim ja 2x wöchentl. KG erhält)

LG
Nancy
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  #3  
Alt 15.03.2006, 12:32
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
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Beiträge: 24.215
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wir haben die möglichkeit über pelzerhagen ein gebrauchtes dreirad zu erhalten für erwachsene ,björn braucht keins aber andere eltern haben es sich dort kostenlos geholt
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  #4  
Alt 21.03.2006, 12:01
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.992
Standard Möglichkeit der Kostenübernahme als Hilfsmittel

Hallo,

ich telefonierte gerade mit unserem Hilfsmittel-Lieferanten für die Rollis und den Rehabuggy.

Einige Fahrräder wurden wohl schon übernommen, wenn dies die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht.

Dies wäre unter Umständen eine Möglichkeit und das wäre vielleicht einen Versuch wert ...

LG

Mary
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  #5  
Alt 21.03.2006, 12:04
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.992
Standard Website mit Behindertenfahrrädern ...

Hallo,

hier einmal eine Website eines Anbieters ...

Matzker Behindertenfahrzeuge

LG

Mary
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  #6  
Alt 21.03.2006, 14:17
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Liebe Mary,

danke Dir, da werde ich mal hören, was unsere Krankenkasse
dazu sagt

LG
Nancy
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  #7  
Alt 21.03.2006, 14:58
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Hallo Mary,

Die Chance auf eine Übenahme durch die KK ist sehr gering...

aber:
nach telef. Anfrage bei der Bek könnte eine minimale Chance da
sein, wenn eine gute, medizinische Begründung vorliegt.

So habe ich gerade unseren Hausarzt angerufen sowie das
Skoliose-Zentrum in Bad Wildungen.
Von beiden erhalte ich in den nächsten Tagen ein Attest zur
Vorlage bei der BEK.


Da ich das Behindertendreirad schon in Auftrag gegeben habe,
ist es nun so geklärt, daß ich es erst mal vor zahle und gegebenfalls
mit viel viel Glück einen Teil oder den kompletten Betrag
rückerstattet bekomme.
Ich möchte auch Kim nicht solange warten lassen, bis eine
Entscheidung da ist oder wenn nicht, es zum Widerspruch kommt....

...das kann ja ewig dauern.

Da ich es ihr so und so versprochen habe, können wir also nur
gewinnen..wenn es nicht durchgeht, habe ich zumindest den Versuch
gestartet.
Ich werde euch berichten.

Und nun einen EXTRA_KAFFEE für Dichkaffee!
Ohne Deine Anregung hätte ich es erst gar nicht versucht, weil
die Gestzeslage eigentlich eindeutig ist.

Liebe Grüße
Nancy(**)
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  #8  
Alt 21.03.2006, 15:33
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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dann wollen wir mal die daumen drücken ,das du etwas wenigstens zurück bekommst
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  #9  
Alt 21.03.2006, 18:20
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard


danke evma
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  #10  
Alt 21.03.2006, 18:53
Benutzerbild von Tinka
Tinka Tinka ist offline
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Drücke auch feste die Daumen.
LG Tinka
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Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte, durch die viel Gutes in den Menschen hineinhuschen kann.
(Christian Morgenstern)
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