Arzt muss über alternative Behandlungsmethoden aufklären
Alternative Behandlungsmethoden- Arzt muss aufklären
Stehen mehrere medizinisch sinnvolle Behandlungsmethoden zur Verfügung, so muss ein Patient darüber auch aufgeklärt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg in Sachsen-Anhalt hervor.
Darüber berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht». Diese Verpflichtung habe ein Arzt nur dann nicht, wenn der Patient aus medizinischer Sicht keine «echte Wahlmöglichkeit» habe (Az.: 1 U 95/06).
In dem Fall wurde ein Mediziner zu Schadenersatz verurteilt. Der Arzt hatte eine Frühgeburt eingeleitet, die zu Schäden beim Neugeborenen führte. Zwar hatte er die Mutter des Kindes offenbar über die möglichen Risiken der Frühgeburt aufgeklärt, nicht aber über denkbare alternative Behandlungsmöglichkeiten.
Das Gericht befand, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten erfordere eine umfassende Aufklärung. Er selbst - und nicht der Arzt - müsse letztlich entscheiden, welche Behandlungsmethode angewandt werden soll.
Quelle:Arcor News
__________________
Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte, durch die viel Gutes in den Menschen hineinhuschen kann.
(Christian Morgenstern)
|