Hallo,
heute erhielt ich die Pressemitteilung von Herrn Hüppe zum Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar.
Hier erst einmal die Pressemitteilung:
Zitat:
Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar - Inklusion gilt auch für schwer erkrankte Kinder
Der Tag der Kinderhospizarbeit soll Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzenden Erkrankungen, ihren Eltern und Geschwistern schaffen. „Das Lebensende von schwer erkrankten Kindern darf kein gesellschaftliches Tabuthema sein. Die Kinder und ihre Angehörigen brauchen offene Unterstützung. Oft begegnen ihnen dagegen immer noch Angst und Verunsicherung, die häufig dazu führen, dass diese Kinder und ihre Familien von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Inklusion gilt auch für schwer erkrankte Kinder am Lebensende. Deshalb ist insbesondere auch eine ambulante Palliativversorgung wichtig“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.
Der Beauftragte erinnerte daran, dass am 10. Februar 1990 der deutsche Kinderhospizverein von sechs betroffenen Familien gegründet wurde und er seitdem für eine bessere Palliativversorgung und Betreuung kämpft. „Einiges konnte schon umgesetzt werden, wie etwa ein gesetzlicher Anspruch auf eine spezialisierte, ambulante Palliativversorgung. Es geht weiter darum, die Unterstützung zu verbessern, ob finanziell oder ideell, etwa durch ehrenamtliches Engagement“, betonte der Beauftragte.
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Durch eine Tagung unseres Apothekers hier im Netzwerk Enbeka ist mir dazu Folgendes bekannt:
Der Anspruch auf Hinzuziehung eines Palliativmediziners bzw. von speziell ausgebildetem Pflegepersonal ist auch in jedem Pflegeheim und Behindertenwohnheim vorhanden. Allerdings scheint es teilweise schwierig zu sein, diesen Anspruch ohne Beistand eines Rechtsanwalts durchzusetzen.
Auch Menschen mit Behinderung - egal, ob eine Körperbehinderung, eine Lernschwierigkeit oder eine seelische Behinderung vorliegt, haben Anspruch auf diese palliative Versorgung.
Sollten Probleme auftreten, weil sich die Heimleitung weigert, einen Palliativmediziner oder spezielles, für die palliative Versorgung ausgebildetes Pflegepersonal, hinzu zu ziehen, können sich Betroffene oder deren Angehörige über unser Kontaktformular an uns wenden.
Uns ist ein Jurist bekannt, der dazu Vorträge hält und somit vielleicht weiter helfen kann.
Viele Grüße
Mary