Gerichte müsse Dokumente für Blinde zugänglich machen
Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen Blinden und sehbehinderten Menschen jetzt alle Unterlagen in einer für sie wahrnehmbaren Form zur Verfügung stellen. Darauf hat die Behindertenbeauftragten des Bundes, Karin Evers-Meyer (SPD), in Bonn hingewiesen. Der Bundesrat hatte am 16. Februar einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Nach der neuen Rechtsverordnung könnten Blinde oder Sehbehinderte als Kläger oder Beklagter in einem Zivilrechtsstreit verlangen, dass ihnen Urteile, Beweisbeschlüsse oder Ladungen sowie Schriftsätze in Blindenschrift oder Großdruck zugänglich gemacht werden. Auch das Verlesen der Aktenstücke oder eine Aufnahme auf Tonträgern sei möglich.
Dieser Anspruch bestehe nicht nur gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Auch im Bußgeld- und im Vollstreckungsverfahren müssten die Behörden blindengerechte Dokumente vorlegen, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Evers-Mayer. Damit werde das Behinderten-Gleichstellungsgesetz knapp fünf Jahre nach In-Kraft-Treten in einem wichtigen Punkt mit Leben gefüllt.
Quelle: Westfälische Rundschau
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Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte, durch die viel Gutes in den Menschen hineinhuschen kann.
(Christian Morgenstern)
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