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Alt 08.03.2007, 18:59
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Tinka Tinka ist offline
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Registriert seit: 24.01.2006
Beiträge: 2.592
Standard Fährräder dürfen auf Fußweg abgestellt werden



Fahrräder dürfen grundsätzlich auf dem Fußweg abgestellt werden. Selbst bei speziellen Zonenhalteverboten wie auf Bahnhofsgeländen gelte dies, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner aus Hagen von der Arbeitsgruppe Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Lediglich auf der Straße dürften Räder innerhalb solcher Halteverbote nicht abgestellt werden. Autofahrer müssten an Einfahrten oder Parkplätzen auf abgestellte Fahrräder Rücksicht nehmen, wenn diese etwa an einem Baum oder Pfahl auf dem Fußweg befestigt sind. Wenn ein Auto etwa beim Parken ein abgestelltes Fahrrad rammt, trage in der Regel der Autofahrer die Schuld, sagt Elsner. Eine Mitschuld könne Radbesitzer höchstens treffen, wenn ihr Fahrrad eine Einfahrt komplett verstellt.



Quelle:WP
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Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte, durch die viel Gutes in den Menschen hineinhuschen kann.
(Christian Morgenstern)
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