Der Fruchtgehalt von Speiseeis lässt sich an der genauen Bezeichnung erkennen. Nur vergleichsweise wenig Frucht und stattdessen viele Aromen enthalte »Speiseeis mit Fruchtgeschmack«, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig mit.
Fruchteis mit einer Aufschrift wie »Erdbeereis« müsse dagegen mindestens 20 Prozent Fruchtanteile enthalten. Bei Eis mit Zitrusfrüchten betrage der Mindestgehalt zehn Prozent. Den höchsten garantierten Fruchtanteil finden Käufer in Sorbets: Hier dürfe der Fruchtgehalt nicht weniger als 25 Prozent betragen, bei Zitrussorbets sind es 15 Prozent. Die genaue Bezeichnung müsse in Eisdielen und bei Eisständen auf einem Schild in der Nähe der Eiskübel oder auf einer gut sichtbaren Tafel zu lesen sein. Bei abgepacktem Fruchteis sei der prozentuale Fruchtanteil in den Zutaten angegeben.
Quelle:WR