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Alt 09.05.2007, 09:55
vienetta vienetta ist offline
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Standard Völlig erschöpft: Wenn Mütter zur Kur müssen

Völlig erschöpft: Wenn Mütter zur Kur müssen
28. Februar 2007 10:01 Uhr
Hannover/Berlin (dpa/gms) Mütter sind vielfältigen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. «Bei etwa 20 Prozent aller Mütter führt dies zu Erschöpfungssyndromen», sagt Prof. Jürgen Collatz von der Medizinischen Hochschule Hannover.

© 2007 DPA
Mutter und Kind
Sie müssten möglichst früh behandelt werden, erläutert der Leiter des Forschungsverbundes Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder. Typisch sind Befindlichkeitsstörungen wie Schweißausbrüche, Herzflattern, Schlafstörungen oder depressive Attacken. Hinzu kommen Beschwerden wie Rückenleiden, Allergien oder Kopfschmerzen. Sie können nicht nur die Gesundheit der Mutter langfristig schädigen, sondern die ganze Familie belasten.

Die komplexen Beschwerdebilder lassen sich gut bei Mütterund Mutter-Kind-Kuren behandeln. Auf eine solche Kur haben alle gesetzlich versicherten Mütter einen Anspruch, wenn ihr Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme vom Tarif ab.
«Tatsächlich kommen die Frauen immer später: Dann, wenn sie gar nicht mehr können», beobachtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Mütter-Genesungswerkes der Elly Heuss-Knapp-Stiftung in Berlin. «Das liegt zum einen daran, dass sie sich selbst immer wieder hintanstellen.» Hinzu kämen häufig berufliche Ängste, mangelhafte Information und Hindernisse auf dem Antragsweg.
Die Formalien sind einfach zu handhaben: Ein Antragsformular gibt es bei der Krankenkasse. Darin bescheinigt der Arzt die Vorsorgeoder Reha-Bedürftigkeit, gibt eine Prognose für die Behandlung ab und bestimmt ihr Ziel. «Nach Antragseingang erfolgt zunächst eine Plausibilitätsund Vollständigkeitsüberprüfung», erläutert Thomas Schlicht, Reha-Experte bei der Techniker Krankenkasse in Hamburg.
Dann kommen Antrag und Befund des behandelnden Arztes zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). «Er überprüft die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme nach Aktenlage oder auf Grund einer körperlichen Untersuchung», erklärt Schlicht. Auf der Basis der Gutachter-Empfehlung entscheidet die Krankenkasse. Nach Informationen des Mütter-Genesungswerkes wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2006 rund ein Drittel aller Anträge zunächst abgelehnt. «Zwei Drittel der Betroffenen haben Widerspruch eingelegt. Jeder zweite Widerspruch war erfolgreich. Wir können also nur zum Widerspruch ermutigen», rät Geschäftsführerin Schilling.
Die Kasse entscheidet, ob eine Kur genehmigt wird, und darüber, wann, wie lange und wo sie stattfinden soll. Sie dauert in der Regel drei Wochen, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Aus dem Katalog der zugelassenen Reha-Einrichtungen, mit denen sie einen entsprechenden Versorgungsvertrag hat, wählt die Kasse ein geeignetes Haus aus. Mütter können und sollten sich selbst frühzeitig umfassend informieren, so dass sie im Antrag Wünsche formulieren können.
Wichtige Ansprechpartner auf dem Weg zur Kur sind die Beratungsstellen des Mütter-Genesungswerkes bei den großen Wohlfahrtsverbänden. Sie geben umfassende Informationen sowie Hilfe bei der Antragstellung und notfalls der Finanzierung. «Nicht jede Patientin kann die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro am Tag selbst tragen. Über die Beratungsstellen helfen wir in solchen Fällen mit Spendengeldern», sagt Geschäftsführerin Schilling.
Web-Link zum Thema:
www.muettergenesungswerk.de



© 2007 DPA
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