Pflegeberufler für neue Formen der Kooperation
Pflegeberufler für neue Formen der Kooperation
Gutachten des Sachverständigenrates wird für den Sommer erwartet / Hinken Ärzte der Entwicklung hinterher?
DRESDEN (dür). Pflegeverbände haben bereits konkrete Vorstellungen, wieweit nichtärztliche Heilberufler in die Versorgung von Patienten mit einbezogen werden könnten. Ärzte beobachten dies kritisch.
Konkrete Vorstellungen, wohin die Reise gehen soll, sind bei den Pflegeverbänden weiter gediehen, als bei Ärzten. Die Diskussion über die Neuordnung der Gesundheitsberufe wird sich vermutlich noch weiter verschärfen, wenn der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen im Sommer dazu sein Gutachten vorlegen wird.
Für die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR) e.V. Marie-Luise Müller sind die Ziele klar: "Kooperation muss damit einhergehen, Autonomie und auch Geld neu zu verteilen, und da beginnt der Streit."
Müller verwies beim Pflegekongress in Dresden auf ein "sehr professionelles Potenzial", über das Pflegekräfte mittlerweile verfügten. In den vergangenen 15 bis 20 Jahren seien die Qualitätsansprüche in der Krankenpflege enorm gestiegen. So gebe es zum Beispiel an Universitäten und Fachhochschulen inzwischen weit über 50 Pflegestudiengänge. Mehr als 10 000 Studienabsolventen könnten ein fundiertes Pflegewissen in die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einbringen.
Zur Frage, welche Voraussetzungen für eine leichtere Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberuflern notwendig sind, schrieb der Pflegerat in einer Stellungnahme für den Sachverständigenrat: "Veränderungen müssen sich vor allem im Leistungsrecht niederschlagen. Hier ist die Monopolstellung der Ärzte aufzuweichen." An Beispielen nennt der Pflegerat die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Folgeverordnungen von Medikamenten bei chronisch Kranken. Im Berufsrecht soll die Pflegeausbildung an Hochschulen etabliert und sollen über eine Berufsordnung Kompetenzen neu definiert werden.
Aktuell strebt der Pflegerat im Zusammenhang mit der Einführung eines Heilberufeausweises den Aufbau eines nationalen Berufsregisters an.
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