Verwaltungsgericht lehnt Kostenübernahme für Integrationshelfer im Regelkindergarten ab
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied am 02.04.2008 (Az: AN 14 E
08.00459) über den Antrag eines Kindes mit Asperger-Syndrom auf
vorläufige Kostenübernahme für einen Integrationshelfer für den Besuch
eines Regelkindergartens. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab.
In der Entscheidung des Gerichts heißt es:
„…Die Entscheidung des Antragsgegners, dass mit der konkret begehrten
Maßnahme das Ziel der Eingliederungshilfe nicht erreicht werden kann,
also das Wohl des Kindes zu fördern, um den angestrebten Schulbesuch
verwirklichen zu können, ist nicht zu beanstanden. Der Antragsteller hat
nicht glaubhaft gemacht, dass der derzeitige Besuch des
...-Regelkindergartens „…“ geeignet und erforderlich ist. Der
Antragsgegner verkennt nicht, dass beim Antragsteller grundsätzlich ein
Hilfe- bzw. Förderbedarf gegeben ist, der jedoch nicht im
Regelkindergarten gedeckt werden kann. Dies entspricht der Einschätzung
durch das Sonderpädagogische Förderzentrum, ..., wonach, nach
Begutachtung durch einen Fachpädagogen und unter Einbeziehung des
Gesundheitsamtes, beim Antragsteller ein sonderpädagogischer
Förderbedarf festgestellt wurde, der nur in einer Schulvorbereitenden
Einrichtung erfüllt werden kann…“
Die vollständige Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann
kostenpflichtig angefordert werden unter
http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/service.htm