Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Benutzerliste
Kalender
Hilfe
Heutige Beiträge
Forum von Netzwerk behindertes Kind.de
Nützliche Links
  #1  
Alt 12.10.2009, 12:12
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard Integrationshelfer - Sammelthema von Antrag bis Bewilligung

Hallo,

aufgrund einer aktuellen Anfrage zum Thema Integrationshelfer eröffne ich hier ein Sammelthema dazu - wer weitere Infos / Erfahrungen hat, bitte als Antwort auf dieses Thema einstellen.

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.10.2009, 12:21
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard

Integrationshelfer ist eine Art der Eingliederungshilfe für Menschen mit Einschränkungen.

Kostenträger sind die örtlich zuständigen Sozialämter.

Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter der hilfsbedürftigen Person (Eltern, Vormund, ...)

Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich vor Ort (also beim Sozialamt) erfolgen.

Das Verfahren benötigt eine schriftliche Stellungnahme / Beurteilung der Schule oder des Kindergartens (Ort, an dem die Integrationshilfe geleistet werden soll)

Ferner wird ein amtsärztliches Gutachten erstellt.

Der Kostenträger entscheidet üblicher Weise gemäß dem vorliegenden Gutachten und der darin enthaltenen Empfehlung.

Sollte ablehnend entschieden werden, sind rechtliche Schritte möglich: Einspruch / Widerspruch gegen den Bescheid, Klage vor dem Verwaltungsgericht, ...

(ohne Anspruch auf Vollstänidgkeit)
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.10.2009, 12:39
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

diese intregrationshelfer knnen behinderte menschen auch über die schule hinaus auch im berufsleben erhaltenum ein selbstständiges leben zu ermöglichen
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.10.2009, 12:44
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard

Fallbeispiel:

Kind besucht eine KB-Schule, kann aufgrund motorischer und kognitiver Entwicklung nicht ohne Einzelbetreuung sein (Eigen- und Fremdgefährdung liegt vor)




Antrag der Eltern an das zuständige Sozialamt


Hiermit beantragen wir für unser Kind [Name] eine/n Integrationshelfer/in für den Besuch der Schule / des Kindergartens ...

Begründung: Unser Kind ist mehrfach schwer behindert und ist motorisch und kognitiv derart eingeschränkt, dass es Gefahren nicht erkennen kann, bzw. durch vorhandene Bewegungsmuster eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt.
Ein Schwerbehindertenausweis wurde ausgestellt.

...


Stellungnahme / Empfehlung der Schule


Ausführlicher Bericht zu Entwicklungsstand des Kindes unter Aufzeigung der Gefahren (Eigen- und Fremdgefährdung)


Begutachtung durch das Gesundheitsamt / Amtsärztliches Gutachten

Die Begutachtung findet meist in der Schule bzw. im Kindergarten statt (Umgebung, in der auch ein/e Integrationshelfer/in zum Einsatz kommen soll). Denn hier kann das Verhalten in der Umgebung wesentlich besser beurteilt werden.

Es erfolgt die Erstellung eines Gutachtens zu Entwicklungsstand und der Einschätzung, ob die Gewährung von Integrationshilfe begründet ist bzw. empfohlen wird.

Im Fallbeispiel erkennt der Amtsarzt ganz klar die Einschränkungen und die bisherigen Beispiele (Bericht der Erzieher in der Einrichtung), in denen eine Eigen- und Fremdgefährdung vorgelegen hat können schlüssig nachvollzogen werden.

Daher empfielt das erstellte Gutachten die Kostenübernahme eines Integrationshelfers.



Entscheidung des Kostenträgers

Meist wird entsprechend dem amtsärztlichen Gutachten entschieden. Denn der Kostenträger verlässt sich auf die fundierten Fachkenntnisse der Gesundheitsämter.

Im Fallbeispiel wird der Empfehlung des Gutachtens gefolgt und die Kosten für einen Integrationshelfer für 20 Stunden in der Woche
übernommen.
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.10.2009, 21:17
Pappnase1971 Pappnase1971 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2009
Beiträge: 1
Standard Integrationshelfer

Zum Thema I-Hlefer muß ich folgendes hinzufügen und falls ich mich täusche möge man mich berichtigen.

Für körperlich behinderte beantragt man einen I-Helfer beim Sozialamt

Für seelisch behinterte Kinder beantragt man einen I-Helfer beim Jugendamt. Jugendämter müssen die schulische Ausbildung bei seelischer Behinderung mit absichern, bei der dann unter Anderem der §35a des JHSG beansprucht werden kann.

Diagnostik erfolgt beim Kinder und Jugendpsychotherapeuten, aber auch in der Kinder und Jugendpsychatrie.Auch das Gutachten kann man bei denen durch das Jugendamt beantragen.

Von der Psychatrie rate ich ab, da Gelder durch Kinder hin und hergeschoben werden.


So und nun zu meinem Kind:


Förderschulverfahren lief und das Gutachten wurde gefälscht, weil Jugendamt und Förderschulgutachterin zusammenarbeiten.

Ich habe parralell eine Diagnostik beim Kinder und Jugendpsychotherapeuten laufen lassen, welche die seelische Behinderung festgestellt hat. Für mich ist das Jugendamt zuständig, da seelische Behinderung


Jugendamt hat alles getan, um sowohl den Privatschulplatz zu umgehen, als auch den I-Helfer. Ich mußte die Abeit mit denen beenden, weil die mich ohne Zeugen massiv bedroht haben und da war mir die Sache mit denen doch etwas zu gefährlich. Sie machten mir in einem Hilfeplangespräch sehr deutlich, dass wenn ich nicht so funktioniere, wie die das möchten würden sie mir das Sorgerecht entziehen lassen. Das dazugehörige Gesprächsprotokoll wurde dann gefälscht. Hinzukommen muß man noch sagen, dass deren Hilfemaßnahmen die ca 2 Jahre liefen nicht im geringsten geholfen haben. Im Gegenteil, mein Sohn wurde von Tag zu Tag schlimmer in seinem Verhalten. Nun, nachdem ich die vom Hals habe, hat sich das Verhalten um 70 % gebessert, aber es reicht halt noch nicht, da er auf dem Schulhof des öfteren in Konflikte gerät, die er alleine nicht gelöst bekommt.

Deswegen nochmal: Gibt es Tricks, um das Jugendamt zu umgehen? Ich werde diese Behörde nicht aufsuchzen, da ich auch von anderen Eltern weiss, wie diese Behörde arbeitet....inkompetent, verantwortungslos und rechtswidrig.

Gruß Pappnase
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.10.2009, 09:26
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard

Zitat:
Zitat von Pappnase1971

Deswegen nochmal: Gibt es Tricks, um das Jugendamt zu umgehen? Ich werde diese Behörde nicht aufsuchzen, da ich auch von anderen Eltern weiss, wie diese Behörde arbeitet....inkompetent, verantwortungslos und rechtswidrig.

Gruß Pappnase


Hallo Pappnase1971,

eine derart globalisierte Ausdrucksweise halte ich nicht für gerechtfertigt. Es diskreminiert Mitarbeiter von Jugendämtern, die engagiert das Kindeswohl verfolgen.

Ich distanziere mich ausdrücklich auch im Namen von Netzwerk Enbeka von einer solchen Verlautbarung!

Gruß

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.10.2009, 10:36
Christel Christel ist offline
Forenfrechdachs
 
Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 74
Standard

Hallo Pappnase1971,

schade: ich kann keine Vorstellung von Dir im Forum finden.

Als Denkanstoß: lese einmal die Seite über Netzwerk Enbeka. Glaubst Du, Du bist hier richtig? Dein Beitrag behindert zumindest eine interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Deinen Sohn in den Mittelpunkt zu stellen wird aufgrund Deiner Haltung (die mich eher an "Krieg" erinnert) unmöglich! Woher kommen die restlichen 30 % "Probleme"? Hast Du Dein Verhalten, Dein prägendes Vorleben überprüft?

Ob ein I-Helfer in den Pausen wirklich helfen kann, ist ebenfalls eine gute Frage. Meist sind es sehr junge Menschen mit wenig Lebenserfahrung und vor allem: ohne pädagogischer / psychologischer Ausbildung. Integrationshelfer sind sehr häufig: Zivildienstleistende / Freiwillige eines sozialen Jahres oder aber auch Studenten, die sich als Geringverdiener ein paar Euros für das Studium erjobben.

Je nach Verhalten Deines Sohnes wären diese jungen Menschen evtl. überfordert.

Einen Trick hätte ich noch für Dich: sei doch selbst in den Pausenzeiten in der Schule! Dann läuft auch alles nach Deinem Wunsch.

(Nicht, dass Du I-Helfern noch etwas Negatives nachsagst!)

Geändert von Christel (13.10.2009 um 10:53 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.11.2009, 16:37
Andreas_L Andreas_L ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 27.11.2009
Beiträge: 5
Standard

Hallo zusammen!

Sorry für die "Textwüste" , aber ich versuche einfach, den für meine Frage wichtigen Sachverhalt möglichst genau zu schildern:

Unsere 14-jährige Tochter ist "mittelschwer" körperlich behindert, kann also leidlich alleine laufen, aber aufgrund schwerer motorischer Störungen, die auch die Mundmuskulatur betreffen, nur wenige Worte verständlich sprechen. Außerdem besteht eine leichte geistige Behinderung.

Sie arbeitet seit mehreren Jahren mit Talkern. Erst hatte sie einen eTalk von Rehavista, der aber aufgrund systematischer Schwächen irgendwann nicht mer für ihr Kommunikationsbedürfnis ausreichte, seit ca. einem Jahr nutzt sie einen Small Talker mit der "Quasselkiste 45"-Software von Prentke Romich. Dieser ist zwar vielseitiger und schneller, aber das System ist komplett anders und vergleichbar mit dem Lernen einer Fremdsprache. Deshalb ist sie erst in etwa so weit wie ein Kind nach dem ersten Jahr Englisch.


Problem:

Unsere Tochter hat zuerst eine Körperbehinderten-Schule besucht, wurde aber wegen der Unfähigkeit, sich auszudrücken und weil sie wegen ihrer Sprachbehinderung nicht unterrichtet, sondern mit den Schwerstbehinderten nur separat beaufsichtigt wurde, zunehmend aggressiv und auch gewalttätig gegenüber Lehrern und Mitschülern. Deshalb war sie mit elf Jahren ein Jahr zwangsweise freigestellt und in dieser Zeit in jugendpsychiatrischer Behandlung. Dort wurde jedoch keine spezifische seelische Erkrankung festgestellt. Die Psychiaterin bestätigte eher unsere Einschätzung, dass die Aggressionen durch manglende Sprachfähigkeit, insbesondere in Konfliktsituationen, und das Gefühl der schulischen Unterforderung entstanden.

Die benachbarte Geistigbehinderten-Schule bekam durch Zufall Kenntnis von unserem "Fall" und und bot an, unsere Tochter trotz eines üblen "Hetzbriefes" des KBH-Schulleiters den dieser gegen das Kind und auch gegen uns an sie geschickt hatte, aufzunehmen. Man teilte dort die Einschätzung, dass sie bei bedürfnisgerechter Beschulung auch ihre Aggressionen in den Griff bekäme. Dies klappte drei Jahre lang wunderbar.

Allerdings hat sich die Situation in den letzten Monaten wieder verschlechtert. Zwar rastet sich längst nicht so häufig aus wie früher, aber mittlerweile doch wieder einmal pro Woche. Dies passiert in Streitsituationen mit anderen Schülern, die sie wegen ihrer "komischen" Sprache (bzw. eher Geräuschen) hänseln und nachäffen. Wenn sie, wie abgesprochen, Hilfe bei Lehrern oder Zivis sucht, verstehen diese sie häufig nicht oder nur unvollständig. Also löst sie die Streitigkeiten manchmal mit Gewalt. Da sie größer und stärker ist als die meisten Gleichaltrigen und sie außerdem motorisch unkontrolliert zuschlägt, kann das böse enden. Heute war der bislang schwerste Vorfall, wo unsere Tochter einem Mitschüler, wenn auch ungezielt, auf dass Auge geschlagen und ein Veilchen verursacht hat.

Die Schule hat deshalb vorgeschlagen, ihr während der Schulzeit eine ständige Betreuerin zur Seite zu stellen. Diese soll auf sie aufpassen und in Konfliktsituationen in ihrem Sinne eingreifen, sie beruhigen und ggf. auch "übersetzen", was eine gewisse Eingewöhnung benötigt. Angenehmer Nebeneffekt: Die Betreuerin, die die Schule für sie "im Auge" hat, ist auch an dem Talker unserer Tochter geschult.


Frage: (ENDLICH!!! )

Pappnase1971 hat ja geschrieben, dass, je nach Erkrankung, unterschiedliche Ämter zuständig sind. Leider ist aufgrund der Konsequenzen, die er aus seinen Erfahrungen mit dem Jugendamt gezogen hat, niemand darauf eingegangen. Wer ist denn in unserem Fall eurer Meinung nach zuständig? Sozial- oder Jugendamt? Ich tendiere eher zum Sozialamt, würde jedoch gerne noch andere Meinungen dazu lesen.



Off-topic:

Abschießend möchte ich noch eine Lanze für den recht heftig gescholtenen Pappnase1971 brechen. Die Qualität der Ämter ist tatsächlich von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Wir leben glücklicherweise in einer Kommune mit vielen "Alt-Grünen" in der Verwaltung, wodurch die soziale Komponente sehr im Vordergrund steht. Aber das Glück hat leider nicht jeder. Wir haben so viele, z. T. langjähige, Kämpfe mit Behörden hinter uns (die glücklicherweise alle zum Wohl unserer Tochter ausgegangen sind), dass ich auch solche Meinungen für legitim und auch nachvollziehbar halte, zumal sie sich ja nur auf ein bestimmtes Jugendamt beziehen. Die (Ämter-)Welt ist nicht immer nur gut.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29.11.2009, 21:08
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.950
Standard

Hallo Andreas_L,

mmmh, bei Euch könnte auch das Jugendamt zuständig sein - wegen der durchgeführten jugendpsychiartrischen Behandlung.

LG Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 29.11.2009, 21:32
Pettersons Pettersons ist offline
Forenfrechdachs
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 80
Standard

Hi Andreas_L!

Habt Ihr in Eurer Gemeinde einen Behindertenbeauftragten?

Die können die Zuständigkeit "auf dem kleinen Dienstweg" klären! Spart Zeit.

Gruß
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Verwaltungsgericht lehnt Kostenübernahme f. Integrationshelfer im Regelkindergarten a Mary Kindergarten & Schule 0 22.05.2008 20:28
Antrag für leichte Sprache verabschiedet Nancy Pressemitteilungen 4 23.02.2008 23:35
OFF TOPIC - Behinderte Tiere (Sammelthema) Mary Unsortiertes (Tiergestützte Therapien pp.) 5 12.05.2007 14:01
Antrag für Stadtführer verabschiedet Nancy Pressemitteilungen 0 08.05.2007 12:36
Österreich: Antrag des Klagsverbands auf Gutachten der Gleichbehandlungskommission ab Nancy Pressemitteilungen 0 17.03.2007 18:00


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:45 Uhr.
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0
Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de ***** Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.