Hallo,
ich erhielt heute per Email einen Hinweis auf einen Artikel, in dem es um die fehlende Förderung in Brandenburg von Kindern mit Teilleistungsstörungen geht - schlimm!
Mir ist derzeit nicht bekannt, wie es in den anderen Bundesländern aussieht.
Hier ein wenig aus dem Arktikel kopiert:
BILDUNG: So bleiben Kinder „fröhliche Analphabeten“
Mutter aus Pritzwalk kritisiert fehlenden Willen der Politik, Kinder mit Teilleistungsstörungen zu fördern
Es ist Fakt, dass es im Land Brandenburg keinen durchsetzbaren Förderanspruch für Kinder mit Teilleistungsstörungen wie Lese- und Rechtschreibstörungen oder Rechenschwäche gibt.
Bereits in einer von dem Bildungsministerium in Auftrag gegebenen Studie (Schulvisitation) wurde festgestellt, dass die individuelle Förderung von Schülern nicht gewährleistet ist. Wer lesen kann, ist seiner Umwelt weit voraus und wer nicht, bleibt weit zurück.
Aus diesen oft unerkannten oder zu spät erkannten Teilleistungsschwächen ergeben sich die Defizite, die meist bei männlichen Schülern dazu führen, dass sich diese Kinder zu Schulverweigerern und Schulabbrechern qualifizieren.
In der Praxis bleibt es Aufgabe der Eltern, den Beweis zu führen, dass die Kinder von Teilleistungsstörungen betroffen sind. Hierzu sind lange Wartezeiten und Testverfahren an Sozialpädiatrischen Zentren in Kauf zu nehmen. Selbst wenn die Diagnose gestellt ist, dass das Kind nicht geistig behindert, sondern durchschnittlich bis überdurchschnittlich intelligent ist, aber unter Teilleistungsstörungen leidet, gibt es keine Behörde, wo Eltern für ihr Kind einen Antrag auf Förderung stellen können, über den per Verwaltungsakt mit Rechtsbehelf, also Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten, entschieden wird. Es gibt gute Absichtserklärungen in den Verwaltungsvorschriften für Kinder, die von Lese- und Rechtschreibstörungen betroffen sind. Hierbei handelt es sich aber nur um Kann-Bestimmungen die von der Haushaltslage abhängig sind.
Das Bildungsministerium vertritt die Ansicht, dass bei gravierenden Teilleistungsstörungen eine Therapie erfolgen müsste, hierfür aber das Jugendamt und nicht die Schule zuständig ist. Folglich ist wieder ein Antragsverfahren beim Jugendamt zu durchlaufen. Verantwortlich sind hierfür natürlich die Eltern.
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Das Schulamt verweist an das Jugendamt und das Jugendamt verweist an das Schulamt zurück. Mit juristischen Spitzfindigkeiten wird die Förderung zur Therapie und somit schlichtweg die Bildungschance verwehrt. Wenn das Kind im Leben in der Gesellschaft integriert ist, kein Schulverweigerer und somit nicht seelisch behindert ist, bleibt es ein „fröhlicher“ Analphabet, weil kein Förderanspruch besteht. In einer weiteren Stellungnahme teilt das Bildungsministerium mit, dass Eltern die außerschulische Förderung selbst veranlassen können, was natürlich auch von den Eltern zu bezahlen ist. Somit ist in Brandenburg die Bildung vom Einkommen der Eltern abhängig.
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