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Alt 10.08.2006, 18:08
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evma evma ist offline
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Standard Die ersten sechs Lebensjahre mit einen Kind sind rum nun steht Schulbesuch bevor

Die ersten sechs Lebensjahre mit einem behinderten Kind
Die ersten sechs Lebensjahre mit einem behinderten Kind sind meist geprägt durch zahlreiche medizinische Untersuchungen, Therapien und vielfältige individuelle Förderungen, deren Durchführung ein hohes Maß an Strukturierung und Organisation des Familienalltags erfordert. Neben der Freude über große und auch sehr kleine Lernfortschritte des Kindes, gibt es auch immer wieder Enttäuschungen. Doch im Vordergrund sollte immer das Vertrauen in die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes stehen. Beratend können Ärzte, Therapeuten und Pädagogen immer wieder Hilfestellung hinsichtlich der Förderung und Erziehung des Kindes geben.Ein neuer Lebensabschnitt beginnt – Die Einschulung
Mit der Einschulung beginnt nicht nur für das behinderte Kind, sondern für die ganze Familie ein neuer Lebensabschnitt. Nun ist es an der Zeit für jedes Kind die geeignete Schule zu finden. Eine langfristige Perspektive für die Schullaufbahn eines Kindes sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Es stellt sich die Frage, ob ein Kind in der Schule „normal“ lernen kann, oder ob es stets besonderer Hilfen und Förderung bedarf. Ist das Kind nicht in der Lage, eigenständig dem Unterricht zu folgen, so liegt bei dem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, der im Rahmen eines Gutachtens festgestellt wird.
Im Rahmen eines Gutachtens kann bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden.
Die Eltern oder die zuständige Grundschule können die Erstellung eines Gutachtens (nach AO-SF § 12 ) für das behinderte Kind beantragen. Der Antrag wird an das Schulamt weitergeleitet, das eine/n Sonderschullehrer/in und eine/n Grundschullehrer/in mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Die Gutachter/innen haben die Aufgabe das Kind zu beobachten, dessen Entwicklungstand und Lernvermögen zu überprüfen und Eltern zu beraten. Ein schulärztliches Gutachten (Gesundheitsamt) und weitere Stellungnahmen von Therapeuten und Fachärzten fließen in das Gutachten mit ein. In diesem Gutachten muss deutlich werden, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt und welcher Förderschwerpunkt für das Kind zutrifft.


Man unterscheidet folgende Förderschwerpunkte:
Lernen
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Hören und Kommunikation
Geistige Entwicklung
Körperliche und motorische Entwicklung
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