WELT kämpft für Betreuung eines behinderten Zehnjährigen - mit Erfolg
Schulpolitik
Marcel kann neue Schule besuchen
WELT kämpft für Betreuung eines behinderten Zehnjährigen - mit Erfolg.
Von Konrad Jahr-Weidauer
Wer ein behindertes Kind auf eine freie oder private Schule in Berlin schicken wollte, hatte bisher schlechte Karten: Die Kosten für einen Schulhelfer für ein behindertes Kind wurden bis gestern von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport strikt abgelehnt. Diese Kosten sollten grundsätzlich die Bezirke übernehmen. "Wir lehnen das aber ab", sagte SPD-Stadträtin Angelika Schöttler aus Tempelhof-Schöneberg. Die Senatsverwaltung könne nicht einfach die privaten Schulträger aussparen und den Bezirken die Betreuungskosten dafür auflasten.
Erst durch die Intervention dieser Zeitung gelang es, die Juristen aus der Verwaltung vvon Schulsenator Klaus Böger umzustimmen. Seit heute können an allen privaten Schulen behinderte Kinder einen Schulhelfer in Anspruch nehmen. Dieser hilft den Jungen und Mädchen je nach Grad ihrer Behinderung während ihres Aufenthaltes in der Schule. Die Kosten dafür übernimmt jetzt auch für die freien Schulen die Stadt Berlin. Das teilte Peter Hübner, Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung mit. "Die Richtlinie II Nr. 41 von 2004 regelt die ergänzende Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern mit Behinderungen in der Berliner Schule", sagte er. Er sei bisher davon ausgegangen, dass dies aber nur für die öffentlichen Schulen gelte.
Ausgelöst hatte die Kontroverse der Fall des zehnjährigen Marcel Glab aus Tempelhof-Schöneberg. Der an spinaler Muskelatrophie leidende Junge besuchte bis zu den Sommerferien die Grundschule im Taunusviertel in Lichtenrade. Dort wurden sowohl die Kosten für den Schulhelfer als auch für den Fahrdienst übernommen. Im Frühjahr bestand Marcel die Aufnahmeprüfung am Canisius-Kolleg in Tiergarten. Er freute sich auf die neue Schule, eröffnete sie ihm doch große Bildungschancen.
Von Seiten der Canisius-Schule wurde beim zuständigen Schulamt angefragt, ob ein Antrag für einen Schulhelfer zu stellen ist. "Uns wurde mitgeteilt, dass diese Kosten für Privatschulen nicht übernommen werden und ein Antrag deshalb keine Aussicht auf Erfolg hat", sagte Rektor Pater Klaus Mertes. Sachbearbeiterin Doris Wissel von der Außenstelle Tempelhof-Schöneberg von der Schulsenatsverwaltung hatte am 11. Juli an Familie Glab mitgeteilt: "Da die Canisius-Schule eine private Schule ist, wird von der Senatsbildungsverwaltung kein Schulhelfer gestellt." Das Erzbistum Berlin als auch das Canisius-Kolleg empörten sich über die Ablehnung. "Wir empfinden das als eine Diskriminierung sowohl des behinderten Schülers als auch unserer Einrichtung", sagte Jesuitenpater Mertes. Pikant an dem Fall: Erst vor einem Jahr hat die katholische Schule für 90 000 Euro das gesamte Gebäude behindertengerecht herrichten lassen.
Pressesprecher Jens Stiller von der Schulsenatsverwaltung zeigte sich erleichtert: "Der beschriebene Fall stellt ein sehr seltenes und für viele Beteiligte neues Problem dar. Wir haben am Ende zusammen mit allen Betroffenen eine gute und richtige Lösung gefunden."
Artikel erschienen am Fr, 25. August 2006
(Quelle:
Welt )