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  #1  
Alt 01.09.2006, 23:48
Christel Christel ist offline
Forenfrechdachs
 
Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 74
Standard Bayern: neues Erziehungsgesetz - Wenn das Regelkind zum Nachteil wird ...

Wenn das Regelkind zu einem Nachteil wird

Mit Beginn des Kindergartenjahres gilt das neue Erziehungsgesetz - VBB-Serie Teil 1: Die Sicht der Kommunen

Viechtach (mac). Groß waren vor einem Jahr die Befürchtungen, als der Freistaat die Betreuung von Kindern neu regelte. Stellenabbau und Kosteneinsparungen würden mit der Reform die Kindergärten leer fegen, hieß es. Zum 31. August musste das neue Gesetz umgesetzt sein, und in sechs ausgewählt befragten Kindergärten des Landkreises Regen gab es bisher genau eine personelle Veränderung (siehe Kasten).
Mit der Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) soll eine Reform des Kindergartenwesens vonstatten gehen. Konkrete Veränderung: Vor Einführung des Gesetzes konnten die Eltern lediglich die Betreuungsstufen Vormittags, Nachmittags und Ganztags wählen - sofern der entsprechende Kindergarten diese Möglichkeiten anbot. Jetzt müssen Betreuungszeiten gezielt gebucht werden. Angefangen von zwei bis drei Stunden, endend bei acht bis neun Stunden pro Tag. Entsprechend der Buchungszeit erhalten die Träger für jedes Kind einzeln eine Förderung durch Staat und Kommune, insgesamt nicht mehr wie zuvor pauschal für eine ganze Kindergartengruppe.
Auch eine stärkere Integration von ausländischen oder behinderten Kindern soll durch verstärkte Förderung erfolgen. Denn diese erhalten eine bis zu 4,5-fache Fördermenge. Konkretes Fallbeispiel: Ein behindertes Kind, das täglich fünf bis sechs Stunden betreut wird, erhält eine jährliche Förderung von 5 188,79 Euro. Bei einem Regelkind (drei bis sechs Jahre) fällt die Fördermenge wesentlich geringer aus: 1 153,07 Euro - sowohl von der Gemeinde, als auch von der Landesregierung. Restliche Kosten müssen die Träger der Kindergärten übernehmen. Diese Regelungen könnten nach Ansicht der zuständigen Fachberaterin für Kindertagesstätten beim Landratsamt, Daniela Geiger, zu einer Benachteiligung der Kindergärten am Land führen: »Da sind die sozialen Strukturen noch anders. Nachmittags kann meist ein Familienangehöriger auf die Kinder aufpassen, somit haben die Kindergärten meist nur Buchungen am Vormittag. «
Ein weiteres Problem liegt bei der Wahl des Kindergartenplatzes für die Kleinen. Vor der Gesetzesänderung durfte ein Kind überall in eine Kindergartengruppe, sofern ein Platz frei war. Jetzt muss jedoch eine stichhaltige Begründung für eine Unterbringung außerhalb der Heimatgemeinde getroffen werden, um eine Gastkindbescheinigung zu erhalten.
Solch einen Grund liefert zum Beispiel eine andere pädagogische Fördereinrichtung, wie etwa ein Montessori-Kindergarten. Ein weiterer Grund für die Gastkindregelung wäre das Zusammenfallen von Ort des Arbeitsplatzes der Mutter und Ort des Kindergartens. Solche speziellen Einzefallregelungen würden direkt von dem betreffenden Bürgermeister und den Gemeinde- bzw. Stadträten beraten. Sollte eine solche Zusage nicht erfolgen, können sich die Eltern noch an das Landratsamt wenden. Auch muss das Landratsamt die Betreuungszeiten für finanziell schwache Familien übernehmen.
Kürzere Buchungszeiten, nicht so viele Behinderte - weniger Zuschuss. So weit steht die Rechnung. Die konkreten Folgen sind in den Kommunen noch nicht bekannt. Anlaufen lassen und abwarten lautet offenbar die Devise, nach einer Weile wird man sehen, wie sich die finanziellen Folgen konkret entwickeln.

Quelle:
Viechtacher Bayerwaldbote vom Samstag, 02. September 2006
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  #2  
Alt 01.09.2006, 23:51
Christel Christel ist offline
Forenfrechdachs
 
Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 74
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Vielleicht ist das für manche von Euch interessant.

Christel
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  #3  
Alt 02.09.2006, 02:30
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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ja christel das ist es danke für den eintrag
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  #4  
Alt 01.10.2006, 12:51
Christel Christel ist offline
Forenfrechdachs
 
Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 74
Standard

Diese Regelung in Bayern scheint zu großen Problemen zu führen:

Elterninitiativen droht das Aus CSU-Sozialpolitiker verteidigt Modell

Die CSU sieht in dem seit Anfang September geltenden Gesetz mehr Gerechtigkeit verwirklicht. Doch die Kindergarten-Reform bringt Elterninitiativen in Not.
Hilferuf im Kindergarten: Nach dem am 1. September in Kraft getretenen neuen Finanzierungsmodell droht vielen der bislang knapp 500 staatlich geförderten Elterninitiativen in Bayern wirtschaftliche Not. Die von Eltern in jahrelanger Kleinarbeit aufgebauten Einrichtungen betreuen oft zu wenige Kinder, um nach den neuen Förderrichtlinien noch rentabel arbeiten zu können. Und auf dem Land fürchten viele Initiativen, dass die Kommunen ihre Gruppen aus den Bedarfsplänen streichen. Viele engagierte Eltern empfinden die Bekenntnisse der CSU-Staatsregierung zu Ehrenamt und bürgerschaftlichem Einsatz als scheinheilige Lippenbekenntnisse.

Seit 1. September gelten für die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen neue Richtlinien. Die Zuschüsse werden nicht mehr pro Gruppe gezahlt, sondern pro Kind. Der Basiswert vermehrt sich je nach Stundenzahl der täglichen Betreuung und dem so genannten Gewichtungsfaktor. So zahlt der Freistaat für ein behindertes Kind viereinhalbmal so viel wie für ein gesundes.

Ziel des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBig) sei eine größere Fördergerechtigkeit, sagt Joachim Unterländer, der Sozialexperte der Landtags-CSU. Statt der bisherigen Einheitsförderung bekommen Kindergärten jetzt mehr Geld, wenn sie schwierige Kinder aufnehmen und längere Öffnungszeiten anbieten. Und erstmals können auch bisher nicht geförderte Initiativen, Krippen, Horte und die Tagespflege Zuschüsse beantragen. "Wir wollen ausdrücklich die Vielfalt der Einrichtungen fördern", sagt Unterländer.

Doch das Gesetz hat auch einen Haken: Kleinere Einrichtungen wie die Elterninitiativen erleiden finanzielle Einbußen. "Wir rechnen damit, dass wir 15 bis 20 Prozent weniger Zuschüsse erhalten", sagt Paul Awe, der Finanzvorstand des Münchner Kinderhauses an der Spervogelstraße. "Wir haben in den vergangenen Jahren Rücklagen gebildet, aber die würden innerhalb der nächsten drei Jahre vernichtet." Da die Zuschüsse nun pro Kopf gezahlt werden, hätten größere Kindergärten Vorteile, sagt Hannes Lachenmair von der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (Die Lage). In vielen Fällen hänge die Existenz einer Initiative nun vom Wohlwollen der jeweiligen Gemeinde ab. "Die werden jetzt ausgesiebt", sagt er.

Denn am kommunalen Wohlwollen fehlt es vielerorts. Die Gemeinden und Städte errechnen den Bedarf für Kinderbetreuungsplätze und stellen so genannte "Bedarfspläne" auf. Wer nicht im Bedarfsplan steht, hat schlechte Karten.

"In vielen Gemeinden nehmen kommunale oder kirchliche Kindergärten jetzt auch jüngere Kinder und bieten Krippenplätze an, um mehr Zuschüsse zu bekommen", sagt die Nürnbergerin Christiane Stein, die in ihrer Stadt 34 Elterninitiativen betreut. "Und anschließend sagt die Gemeinde zu uns: Tut uns leid, wir brauchen euch nicht mehr."

Seit 30 Jahren fordere die Staatsregierung Engagement der Eltern - um jetzt die Zuschüsse zu kürzen.

VON CARSTEN HOEFER, DPA

Habe ich im Web bei der Bietigheimer Zeitung gefunden.
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