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Alt 15.11.2006, 17:42
Emillia Emillia ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 1
Standard Begleitung auf Klassenreisen?


Hallo,

mein Name ist Emillia und ich bin 19 Jahre alt.

Durch eine Op vor drei Jahren ist bei mir ein schweres CRPS Syndrom aufgetreten, deswegen sitzte ich im Rollstuhl.

Ich komme aus Hamburg und gehe dort auf ein ganz normales Gymnasium, weil es ja in Norddeutschland leider keine Behindertenschulen gibt, auf welchen behinderte Kinder ihr Abitur machen können.

Nun zu meiner Frage, bisher habe ich immer auf alle Klasenreisen verzichtet, weil ich eine Betreuungsperson benötige, und meine Mutter, die mich sonst pflegt konnte mich wegen ihrer Arbeit leider nicht begleiten.
Jetzt bin ich in der 12. Klasse und habe eine wichtige Fahrt mit meinem Leitungskurs und zwar nach Berin.
Gibt es für Behinderte Kinder Unterstützung auf Klassenreisen?
Wenn ja, weiß vielleicht einer von euch welches Amt für die Kostenübernahme zuständig ist und wo man soetwas beantragen müsste.

Ich habe mal gelesen, dass auch behinderte Schüler ein Recht darauf haben, auf Klassenreisen mitzufahren und für diese Zeit auch eine Betreuung bekommen...
Schließlich sehe ich auch nicht ein, warum ich nicht an Klassenreisen teilnehmen darf- nur weil ich körperlich behindert bin? Das kann ja eigentlich kein Grund sein!
Nun weiß ich leider nicht, wenn ich Fragen könnte, denn die meißten Ämter haben davon keine Ahnung, deswegen habe ich gehofft, dass mir vielleicht hier jemand weiterhelfen kann.

Viele Grüße

Emillia
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  #2  
Alt 15.11.2006, 17:52
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

zuerst dir einmal ein herzliches willkommen.du kannst über das gesundheitsamt eine assistenz für eine fahrt bekommen.oder aber eine fsj freiwilliges sozialles jahr oder wehrdienstverweigerer.antrag beim kreissozialamt oder gesundheitsamt.es kann auch sein falls deine mutter pflegeld bekommt das die jemand stellen.allerdings nur wenn die klassenfahrt pflicht ist.du hast ein recht bzw die pflicht als schüler an pflichtfächer oder veranstaltungen bzw fahrten teilzunehmen wenn es dir alleine nicht möglich ist muß die schule oder eben genannte dir eine hilfe zur seite stellen lg eva
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